Kesb-Vormund ergaunert sich über 300'000 Franken
Ein von der Kesb eingesetzter Vormund ergaunerte sich während drei Jahren über 300'000 Franken. Er muss sich nun vor Gericht verantworten.

Das Wichtigste in Kürze
- 316'000 Franken hat sich ein Kesb-Vormund von seinem Schützling ergaunert.
- Vor Gericht wird er nun zu zwei Jahren Haft verurteilt.
- Der Vermögensverwalter zeigt sich zwar reuig, doch seine Argumente seien unglaubwürdig.
Während drei Jahren hat sich ein von der Kesb als Vermögensverwalter eingesetzter Beistand 316'000 Franken vom Konto seines Schützlings überwiesen. Das Bezirksgericht Zürich fällte am Montag kein Urteil, sondern wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück.

Der heute 70-jährige Beistand hatte unter anderem von 2016 bis 2019 Geld vom Konto seines Mündels auf sein eigenes überwiesen. Um seine Taten zu vertuschen, stellte er gefälschte Rechnungen aus, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Beistand zeigt Reue
Als sein Mündel im September 2018 verstarb, unterliess es der Angeklagte zudem, dessen Vorsorgeeinrichtung zu informieren. So wurde weiterhin Rente in Höhe von 23'000 Franken ausbezahlt.
Der Beistand habe sich mit dem Opfer freundschaftlich verbunden gefühlt und bereue seine Taten, sagte der Angeklagte vor Gericht. Bei der Übernahme des Kesb-Mandats sei er finanziell noch gut dagestanden.

Er habe aber über Jahre seinen Bruder finanziell unterstützt. Ein Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter habe ihm finanziell ebenfalls geschadet. Als er in Notlage geriet, habe er sich geschämt, diese offenzulegen – in der «naiven Hoffnung auf ein Wunder».
Freiheitsstrafe von zwei Jahren
Die Richterin sagte, das Verhalten des Angeklagten können «nur noch als skrupel- und pietätlos» betrachtet werden. Die Summe des veruntreuten Geldes sowie die Dauer der Bezüge lasse die Erklärung des vorübergehenden Engpasses unglaubwürdig erscheinen. Das Verhalten des Angeklagten zeuge von hoher krimineller Energie.

Der Angeklagte ist geständig und hatte sich eigentlich mit der Staatsanwaltschaft auf einen Deal geeinigt: Eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und das Zurückzahlen des ergaunerten Geldes samt Genugtuung.
Das Bezirksgericht sah aber nicht alle Bedingungen für ein abgekürztes Verfahren erfüllt und wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück.