Fifa-Prozess: Joseph Blatters Verteidiger verlangt einen Freispruch
Die Bundesanwaltschaft wirft Joseph Blatter und Michel Platini Betrug vor. Blatters Verteidiger plädiert auf Freispruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verteidiger fordert im Fifa-Prozess den Freispruch von Joseph Blatter.
- Die beiden Beschuldigten wiesen bereits vergangene Woche die Vorwürfe zurück.
Es komme nur ein Freispruch in Frage, hat der Verteidiger von Ex-Fifa-Präsident Joseph Blatter in seinem Plädoyer vor dem Bundesstrafgericht gesagt. Grundlage der Zahlung sei eine Vereinbarung gewesen.
Es fehle jegliches Motiv, weshalb die Fifa ohne Grund zwei Millionen Franken an den Mitangeklagten Michel Platini bezahlt haben soll, führte der Anwalt Lorenz Erni am Freitag aus. Die Beratertätigkeit Platinis sei aufgrund von dessen Laufbahn eine Million Franken pro Jahr wert gewesen.
Aufgrund der finanziellen Situation der Fifa habe man zunächst einen schriftlichen Vertrag mit einer jährlichen Entschädigung von 300'000 Franken abgeschlossen. Blatter habe jedoch eine mündliche Vereinbarung mit Platini geschlossen, dass der restliche Betrag später beglichen würde.
Auch der frühere Finanzdirektor der Fifa, Markus Kattner, habe als Zeuge ausgesagt, dass für ihn keine Gründe oder Anhaltspunkte bestanden hätten, um Zweifel an der Rechtmässigkeit der 2-Millionen-Zahlung zu haben.
Beschuldigte weisen Vorwürfe zurück
Die Bundesanwaltschaft wirft Blatter und Platini Betrug vor. Blatter soll die Millionen-Zahlung für angebliche Beraterdienste Platinis für die Fifa zwischen Juli 1998 und Juni 2002 gutgeheissen haben.
Die beiden Beschuldigten hatten die Vorwürfe bereits vergangene Woche in ihren Befragungen in aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Platini sieht in der Anklage ein Komplott, das dazu gedient habe, ihn als Fifa-Präsidenten zu verhindern und den Weg für Gianni Infantino frei zu machen.
Die Hauptverhandlung vor der Strafkammer dauert bis zum 22. Juni. Die Fifa tritt im Verfahren als Privatkläger auf. Sie fordert eine Ersatzzahlung von rund 2,2 Millionen Franken. Die Urteilseröffnung ist auf den 8. Juli festgelegt. (Fall SK.2021.48)