Gericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital Wetzikon

Das GZO Spital Wetzikon bekommt eine verlängerte Nachlassstundung bis zum 30. Dezember.

Das GZO Spital Wetzikon, fotografiert am Freitag, 5. April 2024 in Wetzikon. - KEYSTONE/Christian Beutler

Das Bezirksgericht Hinwil hat die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bis zum 30. Dezember verlängert. Das Spital erhält somit mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Sanierungsplans.

Gute Chancen auf erfolgreiche Sanierung

Das Gericht begründete den Entscheid damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut sind, wie das GZO Spital Wetzikon am Montag mitteilte.