Kanton St. Gallen duldet keine fremden Schiffe mehr im Walensee

Sofortiges Einwasserungsverbot für Schiffe im Walensee, um die Einschleppung der invasiven Quaggamuschel zu verhindern.

Die Quaggamuschel breitet sich weiter aus. - keystone

Der Kanton St. Gallen hat am Donnerstag ein sofortiges Einwasserungsverbot für Schiffe in den Walensee erlassen. Ziel ist es gemäss dem Kanton, die Einschleppung der invasiven Quaggamuschel zu verhindern. Vom Verbot ausgenommen sind Schiffe, die in den letzten drei Jahren ausschliesslich im Walensee eingewassert waren.

Im September entdeckte ein Forscherteam die invasive Quaggamuschel im Zürichsee, wie das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Der Kanton rechnet mit einer weiteren Verbreitung der Muschel. Dazu komme es beispielsweise, wenn Boote von einem Gewässer in ein anderes gebracht werden.

Gefährliche Nähe zum Zürichsee

Der Walensee liegt wenige Kilometer vom Zürichsee entfernt. Im Bodensee breitet sich die Quaggamuschel aus dem Schwarzen Meer derweil seit 2016 aus, wie das Volkswirtschaftsdepartement weiter schrieb.

Sie verursache enorme Schäden und Kosten für die gesamte Ökologie. Die Muschel filtert Nährstoffe aus dem Seewasser, welche dann den einheimischen Lebewesen wie Fischen fehlen. Zudem sei es aufwendig, die Seewasserleitungen von der Quaggamuschel zu befreien und die Leitungen funktionsfähig zu halten.

Schutz des Walensees als oberste Priorität

Nun gelte es, den Walensee «möglichst lange» von der Muschel freizuhalten. In Anlehnung an die Innerschweizer Kantone wird der Kanton St.Gallen zudem auf das Frühjahr 2025 eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe einführen, wie der Kanton bereits im Sommer mitgeteilt hatte.

Mit dieser dürfen Schiffe nur noch Seen wechseln, wenn sie nach Vorschrift gereinigt wurden.