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Mann verurteilt, weil er Pädo-Fantasien verschickte

Ein Schweizer teilt pädophile Fantasien in einem Chat und wird dafür angeklagt. Das Bezirksgericht Winterthur verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe.

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Ein Schweizer wurde für das Teilen von pädophilen Fantasien in Chats verurteilt. (Symblbild) - getty

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann aus Winterthur teilte pädophile Fantasien in einem Chat.
  • Deswegen wurde er nun angeklagt und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
  • Das Gericht hält es für glaubhaft, dass der Mann nicht pädophil ist.

Im Dezember 2023 teilte ein Mann aus Winterthur seine Fantasien in einem Darknet-Chat mit anderen Männern. Dafür wurde der heute 54-Jährige nun vom Bezirksgericht Winterthur verurteilt. Darüber berichtet der «Tagesanzeiger».

Der Mann beschrieb sexuelle Handlungen mit Kindern, bei denen er Gewalt anwendet. Er möge es, wenn sie «schreien und leiden», er träume davon, dass die «Ware» unter fünf Jahre alt sei. Der Mann, der keine Kinder hat, machte sich mit diesen geteilten Fantasien der mehrfachen Pornografie schuldig.

Er flog auf, weil die USA Teile des Darknets überwachen und die Schweizer Behörden informierten. Diese nahmen den Schweizer fest und klagten ihn an. Die beiden anderen Männer in den Chats konnten nicht ausfindig gemacht werden.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, eine Busse von 2000 Franken und ein Tätigkeitsverbot. Dieses wird für pädophile Straftäter ausgesprochen, die dann nicht mehr mit Minderjährigen zusammenarbeiten dürfen.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte reuig und geständig. «Ich schäme mich unglaublich», sagte er. Er habe Fantasien über sexuelle Handlungen mit Minderjährigen im Internet ausgetauscht. Zudem habe er fünf Fotos von nackten oder halbnackten Kindern angeschaut.

Angeklagter dementiert pädophile Neigung

Diese seien ihm aber zugeschickt worden, er habe sie sofort gelöscht. Er dementiert auch, pädophil zu sein. Das Chatten sei bloss ein Ventil für seine «riesige Wut» gewesen, es sei ihm darum gegangen, «Dampf abzulassen».

Die Verteidigung bat das Gericht, von der bedingten Haftstrafe abzusehen, da der Angeklagte geständig sei und Reue zeige. Mit dem Stress und der Panik durch das Verfahren sei er bereits ausreichend «abgestraft». Sie sah eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken als angebracht an.

Von einem Kontaktverbot solle ebenfalls abgesehen werden. Der Angeklagte ist in der Geschäftsleitung einer Firma, bei der die einzigen Minderjährigen Lernende seien.

Angeklagte befindet sich freiwillig in Therapie

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung. Es sei unwahrscheinlich, dass der Mann pädophil sei. Denn auf seinem Computer gab bloss fünf Bilder mit nackten oder leicht bekleideten Kindern. Für Personen mit pädophiler Veranlagung sei das «atypisch», auch sonst gebe es «keine Anhaltspunkte».

Strafmildernd wirkte auch die Therapie, die der Angeklagte seit einem Jahr freiwillig besucht, um an seinen Themen zu arbeiten. Zudem handle es sich um einen leichten Fall. Das Gericht sah deswegen, und weil der Mann kaum Kontakt zu Minderjährigen hat, von einem Berufsverbot ab.

Es verurteilte ihn aber zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 120 Tagessätzen à 190 Franken. Zudem muss der Mann die Gerichtskosten von rund 10'000 Franken tragen.

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