SBB testet Kostenerstattung schon ab fünf Minuten Verspätung
Die SBB testen die Entschädigung von Passagieren ab einer Verspätung von fünf Minuten. Damit gehen sie weiter als es die neuen Bestimmungen verlangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SBB prüfen mit 200 Testkunden Entschädigungen ab fünf Minuten Verspätung.
- Ab 2021 treten neue gesetzliche Bestimmungen für Verspätungs-Entschädigungen in Kraft.
Wegen verspäteter Züge den Anschluss zu verpassen oder zu spät zum Meeting zu erscheinen kann ziemlich ärgerlich sein. Entschädigungen der SBB sah man dafür ebenfalls kaum. Bislang beruhte dies im nationalen Verkehr auf Freiwilligkeit. Im internationalen Verkehr bestand der Anspruch auf eine Teilrückerstattung des Fahrpreises ab einer Stunde.
Ab nächstem Jahr treten neue gesetzliche Bestimmungen für Rückerstattungen und Entschädigungen in Kraft. Dann haben Kunden ab einer Stunde Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises.
SBB erstatten 50 Prozent ab zehn Minuten Verspätung
Nun starten die Bundesbahnen aber einen neuen Testlauf, der noch weitergeht, wie «SRF» berichtet. Bereits ab fünf Minuten Verspätung haben 200 Testkunden von Ende September bis Ende Oktober Anspruch auf eine Entschädigung. Bei mehr als fünf Minuten gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, bei mehr als zehn Minuten die Hälfte.
Die ÖV-Tarifvereinigung Alliance Swisspass ist für den Pilotversuch zuständig. Thomas Ammann sagt gegenüber «SRF», dass es darum gehe, möglichst viele Fälle zu erhalten, um das System zu testen. Deshalb seien auch Vielfahrer Teil des Tests.
Auch GA-Kunden sollen entschädigt werden. Mindestens fünf Franken oder den Tageswert des Abos wollen die SBB bei Verspätungen auszahlen. Da GA-Besitzer aber nicht nachweisen können, ob sie tatsächlich auf dem Zug waren, gibt es hier ein Missbrauchspotential.
Dieses erkennt auch Ammann und sagt: «Das ist nun gerade auch während des Pilotversuchs ein Ziel, hier noch möglichst Potenzial zur Verbesserung zu eruieren.»
Alliance Swisspass rechnet mit Mehrkosten im einstelligen Millionenbereich, wenn die neue Entschädigungsregelung im kommenden Jahr eingeführt wird.