Schweizer Grenzen müssen angepasst werden

Die Schweiz muss ihre Grenzen zu Italien und Frankreich anpassen. Grund sind Gletscherschmelze, Renaturierungsprojekte und eine neue Tramlinie.

Die Gletschergrenze zwischen Schweiz und Italien. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz passt ihre Grenzen zu Italien und Frankreich an.
  • Die Gletscherschmelze, Renaturierungsprojekte und eine neue Tramlinie sind die Ursache.

Wegen der Gletscherschmelze muss die Schweizer Grenze zu Italien im Hochgebirge im Raum Zermatt VS bereinigt werden. Und im Kanton Genf muss die Grenze zu Frankreich wegen der Renaturierung von Gewässern und des Baus einer Tramlinie geringfügig angepasst werden.

Die 103 Kilometer lange Grenze zwischen dem Kanton Genf und Frankreich verläuft auf rund 50 Kilometern durch Gewässer, wie der Bundesrat zu den Entscheiden vom Freitag schrieb. Anpassungen seien zunächst wegen Renaturierungen der Flüsse Hermance und Foron nötig.

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Eine Bereinigung ist auch zwischen den Gemeinden Perly-Certoux GE und Bardonnex GE erforderlich. Grund ist dort die Verlegung von Gleisen für eine neue grenzüberschreitende Tramlinie zwischen Perly-Certoux und dem französischen Saint-Julien-en-Genevois.

Grenzbereinigungsabkommen in Arbeit

Die gemischte französisch-schweizerische Kommission arbeitete in den drei Genfer Gebieten drei Grenzbereinigungsabkommen aus. Das Völkerrecht sieht bei Grenzveränderungen die Möglichkeit eines Austauschs von gleichwertigen Flächen vor.

Entlang der Grenze zu Italien ist die Gletscherschmelze Grund für Anpassungen. Bedeutende Abschnitte im Raum Zermatt VS würden durch die Wasserscheide oder die Gratlinien von Gletschern, Firnen oder ewigem Schnee bestimmt, schrieb der Bundesrat dazu. Weil Gletscher schmelzen, verändern sich diese Formationen.

Grenzverhandlungen mit Italien und Frankreich

Auf ein Grenzbereinigungsabkommen einigten sich die Schweiz und Italien im Mai 2023 – entsprechend den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten.

Da es sich in allen Fällen um geringfügige Bereinigungen handelt, kann der Bundesrat die Abkommen selbstständig abschliessen, und er hat die Unterzeichnung des Grenzbereinigungsabkommens genehmigt. In Italien und Frankreich sind die Genehmigungsprozesse im Gang.