Urteil im Sexting Fall steht fest

Ein Mann in Zürich veröffentlichte Nacktbilder einer 14-Jährigen. Daraufhin beging das Mädchen Suizid. Jetzt wurde der 30-Jährige verurteilt.

Das Gebäude des Bezirksgerichts Uster. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 14-Jährige beging Suizid, nachdem ein Schweizer sie mit Nacktfotos erpresst hatte.
  • Der Angeklagte stand heute vor dem Bezirksgericht in Uster.

Ein 30-jähriger Zürcher hat ein Mädchen aus Finnland monatelang mit Sexfotos erpresst. Im Juni 2017 nahm sich die 14-Jährige schliesslich das Leben

Heute Donnerstag musste sich der Angeklagte vor dem Bezirksgericht Uster wegen sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher harter Pornografie verantworten. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt, diese jedoch aufgeschoben für eine ambulante Behandlung.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft gefordert, aufgeschoben zu Gunsten einer ambulanten Behandlung. Das Gefängnis würde die Heilungschancen nur mindern, argumentierte der Staatsanwalt. Die Verteidigung forderte Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung. Man müsse ihn auch nicht zu einer Therapie zwingen, findet der Verteidiger. 

Gericht sieht keinen Zusammenhang zwischen Tat und Suizid

«Einen kausaler Zusammenhang zwischen der Tat und dem Suizid gebe es nicht», sagte der Staatsanwalt. Auch sei beim Angeklagten keine Pädophilie diagnostiziert worden. Der Angeklagte sagte während dem Prozess aus, er habe nicht gewusst, dass das Mädchen erst 14 Jahre alt sei. Das sieht der Staatsanwalt anders: «Der Beschuldigte musste davon ausgehen, dass das Mädchen noch nicht 16 Jahre alt ist.» So habe sie ihm etwa erzählt, dass sie noch zur Schule gehe und auch die körperliche Entwicklung habe darauf hingedeutet.

Der Angeklagte sei mit der Zeit immer mehr zum Tyrann geworden, so der Staatsanwalt. Das Mädchen sei daran zerbrochen. Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte reuig: «Ich würde solche Sachen nicht mehr machen. Jetzt weiss ich, was für Auswirkungen das auf andere Personen haben kann.» 

Täter hat dem Mädchen gedroht

Der Mann lernte das Mädchen laut Anklageschrift Anfang September 2016 auf einer Chatplattform kennen. Die beiden standen über Monate hinweg per Facebook und Whatsapp im. Der Verurteilte hatte vom Mädchen Nacktfotos gefordert und diese auf einem Pornoportal veröffentlicht. 

Er hatte ihr gedroht, die Bilder ihren Eltern und Schulkameraden zu schicken, sollte sie den Kontakt zu ihm abbrechen und ihm keine weiteren anzüglichen Bilder mehr schicken. Er hatte ihr der Anklageschrift zufolge auch erzählt, in der Vergangenheit eine 13-Jährige vergewaltigt zu haben. 

Das Mädchen soll mehrmals versucht haben, den Kontakt abzubrechen und drohte damit, sich etwas anzutun, sollte der Mann die Fotos im Netz nicht löschen. 

Die 14-Jährige litt offenbar schon vor der Tat an einem Aspergersyndrom und Essstörungen. Ihre psychischen Probleme hätten aber seit der Bekanntschaft mit dem Beschuldigten weiter zugenommen, heisst es in der Anklageschrift weiter. Im Frühsommer 2017 nahm sich das Mädchen das Leben.