Windisch AG: Drei Familien dürfen 2 Jahre länger in Wohnung bleiben
Drei Familien in Windisch AG, die in einem Haus wohnen, das der Kanton als Asylunterkunft nutzen will, dürfen zwei weitere Jahre dort bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufgrund einer Asylunterkunft haben einige Mieter in Windisch AG die Kündigung erhalten.
- Mehrere Parteien wehren sich vor der Schlichtungsstelle gegen den Rausschmiss.
- Nun haben sich die ersten drei Familien mit dem Vermieter auf eine Erstreckung geeinigt.
In Windisch AG müssen per Ende Juni insgesamt 49 Parteien ihre Wohnungen in einer Liegenschaft verlassen. Der Vermieter hat ihnen gekündigt, weil auf dem Gelände ein Neubau entstehen soll. Bis zum Abriss will der Kanton die Häuser aber als Asylunterkunft benutzen. Das ist mittlerweile schon seit Februar bekannt und sorgte schweizweit für einen grossen Aufschrei.
Mehrere Mietende wollten die Kündigung aber nicht einfach so hinnehmen. Sie wehren sich deshalb vor der kantonalen Schlichtungsstelle gegen den Rausschmiss. Am gestrigen Donnerstag wurden nun zunächst die Gesuche dreier Familien behandelt.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, kam es dabei am Abend tatsächlich zu einer Einigung mit dem Vermieter: Die drei Familien dürfen demnach in ihren Wohnungen bleiben. Mit dem Vermieter wurde ein Vergleich über eine Erstreckung um zwei Jahre ausgehandelt.
Michael Adams, er wohnt mit seiner fünfköpfigen Familie in der betroffenen Liegenschaft in Windisch und darf nun bleiben, meinte, dass diese Einigung für weitere betroffene Mieter wegweisend sein wird. «Somit ist für mich fraglich, ob der Kanton sein Asylprojekt verwirklichen kann», sagt er gegenüber der «AZ».
Zunächst zeigen sich der Familienvater und die zwei weiteren Familien aber einfach nur erleichtert. Sie seien froh, dass sie «dies erreichen konnten und solchen unmenschlichen Kündigungen einen Riegel schieben konnten», heisst es.