Zürich: Wirbel vor Gericht, weil Seniorin Mäusebussard füttert
Eine 77-jährige Zürcher Oberländerin wurde wegen der illegalen Fütterung eines Mäusebussards vor Gericht gestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 77-jährige Seniorin stand kürzlich vor dem Bezirksgericht Hinwil.
- Sie soll einem Mäusebussard illegal Fleisch gefüttert haben.
- Die Angeklagte wurde freigesprochen, die Beweisfotos konnten die Vorwürfe nicht stützen.
Eine Zürcher Oberländerin stand vor dem Bezirksgericht Hinwil. Ihr wurde vorgeworfen, einen wilden Mäusebussard illegal mit Fleisch gefüttert zu haben. Gemäss dem neuen Zürcher Jagdgesetz gilt dieses Verhalten als Verstoss. Über den Fall berichtet der «Tagesanzeiger».
Der besagte Vogel sei für die 77-Jährige eine Herzensangelegenheit. Einst habe die Seniorin das Tier nach einer Verletzung wieder gesund gepflegt. Nun sei er ein Dauergast, der auch stets etwas zu essen bekommt. Jedoch beteuere die Frau, dass es sich dabei nur um Kerne handelt.
Im neuen Jagdgesetz steht: «Wildtiere dürfen nicht gefüttert werden.» Eine Ausnahme stellt lediglich das «massvolle Füttern von Singvögeln, Wasservögeln und Eichhörnchen» dar.
Richterin wertet Beweismaterial als unzureichend
Beweisfotos, die als Beweismaterial gegen die Frau dienten, wurden von der Verteidigung als «unbrauchbar» abgetan. In ihrem Plädoyer wurde laut «Tagesanzeiger» argumentiert, dass die Fotos nicht abschliessend klären könnten, was der Vogel frisst. Also ob Fleisch oder einfach ein paar Kerne.
Ausserdem wurde das Vorgehen des Nachbarn, der die Fotos gemacht hatte, als rechtswidrig bezeichnet. Er hatte das Grundstück der Frau unerlaubt betreten, um die Bilder zu machen. Gegen ihn gibt es gemäss der Zeitung eine Strafanzeige.
Auch die Aussage eines Jagdaufsehers, der behauptete, Pouletfleischreste auf dem Tisch der Frau entdeckt zu haben, wurde in Zweifel gezogen.
Die Anklage und ihre Konsequenzen
Der Vorwurf gegen die Seniorin zielte speziell auf das Füttern des Bussards mit Fleisch ab. Dieses Verhalten konnte nicht schlüssig bewiesen werden. Somit folgte ein Freispruch.
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Von den bisher angefallenen Kosten des Verfahrens von 1250 Franken wird die Seniorin entbunden. Diese Kosten übernimmt der Staat. Auch die Kosten für ihre Verteidigung, etwa 5000 Franken, trägt der Staat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.