Zürcher Tierschutz gegen das Jagdgesetz-Referendum
Der Zürcher Tierschutz erachtet die vom Parlament verabschiedete Revision des eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) als ungenügend.
Einerseits vermisst der Tierschutz ein Jagdverbot für bedrohte Arten wie Feldhasen, Birkhühner und Waldschnepfen, andererseits kritisieren sie den gelockerten Schutz des Wolfes.
Neu dürfen Wolfsrudel von September bis Januar präventiv reguliert werden, wenn grosser Schaden oder Gefahr für den Menschen droht.
In vielen Fällen könnte damit eine als «nicht schützbar» eingestufte Alp im Streifgebiet eine Wolfsrudels geltend gemacht werden, um präventive Abschüsse ganzer Rudel zu rechtfertigen.
Herdenschutz bleibt zentral
Immerhin müssen weiterhin Herdenschutzmassnahmen umgesetzt werden, bevor reguliert werden darf. Und die Entscheidungsgewalt bleibt beim Bund.
Zudem darf die Wolfspopulation auch regional nicht gefährdet werden – wolfsfreie Zonen wird es also nicht geben.
Es sind somit durchaus abfedernde Mechanismen vorgesehen. Entscheidend wird sein, wie das Gesetz ausgelegt und angewendet wird.
Allerdings gewähren weder das neue Jagdgesetz noch zusätzliche Abschüsse eine allseits befriedigende Lösung.
Herdenschutzmassnahmen umsetzen
Für die betroffenen Schafhalter wird sich nämlich wenig ändern. Egal wie viele Wölfe umherstreifen, sie müssen ihre Nutztiere schützen, wenn sie übermässige Verluste verhindern wollen.
Um das Ziel einer Koexistenz mit dem Wolf zu erreichen, müssen Herdenschutzmassnahmen konsequent umgesetzt werden.
Und dafür braucht es umfassende und unkomplizierte Unterstützung von Seiten des Bundes.
Argumente gegen erneutes Referendum
Obwohl mehrere Gründe gegen die neue JSG-Vorlage sprechen, gibt es berechtigte Befürchtungen, dass ein erneutes Referendum kontraproduktiv enden könnte.
Denn gegenüber der 2020 abgelehnten Vorlage sind durchaus Verbesserungen auszumachen, die den Fortbestand des Wolfes sicherstellen.
Auch bleiben andere bedrohte Arten wie Biber und Luchs gemäss der aktuellen Vorlage geschützt und Jagdbanngebiete werden erhalten.
Würde das Jagdgesetz erneut abgelehnt und müsste es ein weiteres Mal überarbeitet werden, stünden auch diese Verbesserungen wieder zur Debatte.
Überarbeitung des Gesetzes
Zudem steht aufgrund der aktuell aufgeheizten Stimmung rund um den Wolf zu befürchten, dass die aktuelle Vorlage des Jagdgesetzes bei einer neuerlichen Abstimmung vom Volk gutgeheissen würde.
Zu stark ist die Wolfspopulation seit 2020 gewachsen und zu laut sind die Stimmen derer, die dem Wolf ablehnend gegenüberstehen.
Die Wolfsgegner könnten bei einer neuerlichen Überarbeitung des Gesetzes zusätzlich Auftrieb erhalten und zukünftig weitere Verschärfungen durchzudrücken versuchen .
Position des Zürcher Tierschutz
Aus diesen Gründen hat sich der Zürcher Tierschutz entschieden, das Referendum gegen das Jagdgesetz trotz unbefriedigender Vorlage nicht zu unterstützen.
Der Tierschutz schliesst sich damit der Position der Naturschutzverbände Pro Natura, Gruppe Wolf Schweiz, WWF und Birdlife an.
Gemeinsam werden sie ein Auge darauf haben, dass das Jagdgesetz wie beabsichtigt umgesetzt und dem Schutz der gefährdeten Arten Rechnung getragen wird.
Sie werden sich zudem durch Sensibilisierung und politische Arbeit dafür einsetzen, dass der Wolf auch im Kanton Zürich seinen Platz findet, sollte er diesen dereinst besiedeln.