Gewerkschaft UFO sagt Streik bei Lufthansa am Sonntag ab
Die Flugbegleitergewerkschaft UFO hat ihren Streik bei der Lufthansa abgesagt. Dieser wäre für Sonntagvormittag geplant gewesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gewerkschaft UFO hat ihren für Sonntag geplanten Streik bei der Lufthansa abgesagt.
- Der Ausstand bei den Konzerntöchtern ist aber weiterhin geplant.
Die Flugbegleitergewerkschaft UFO hat ihren für Sonntagvormittag geplanten Streik bei der Lufthansa abgesagt. Grund sei die vom Konzern angekündigte freiwillige Gehaltserhöhung um zwei Prozent, erklärte UFO am Freitag.
Die Streiks bei den Lufthansa-Töchtern SunExpress, Cityline, Eurowings und Germanwings sollen dagegen wie geplant stattfinden, wie der Vize-Vorsitzende Daniel Flohr der Nachrichtenagentur AFP sagte.
Lufthansa lenkt ein
Die Lufthansa hatte am Freitag erklärt, sie werde das Gehalt der Flugbegleiter rückwirkend zum 1. Juli 2019 um 2,0 Prozent anheben. Damit habe der Konzern die Vergütungsforderung der UFO von 1,8 Prozent «übererfüllt», erklärte die Gewerkschaft. Ihr Fazit laute: Die Beschäftigten hätten Druck gemacht «und der Arbeitgeber lenkt endlich ein».
Bei den vier Lufthansa-Töchtern bleibt das Kabinenpersonal zum Streik aufgerufen, wie Flohr sagte. Der Ausstand soll von 05 bis 11 Uhr dauern. Betroffen seien rund 340 Maschinen. Flohr sagte, er rechne mit einer hohen Beteiligung: «Ich gehe davon aus, dass die Kollegen sich nicht ins Bockshorn jagen lassen.»
Streit zwischen UFO und Lufthansa
Hinter dem Arbeitskampf steht ein erbitterter Streit zwischen UFO und der Lufthansa: Der Konzern zweifelt die Vertretungsbefugnis von UFO für das Kabinenpersonal an und sieht die «Gewerkschaftseigenschaft» ungeklärt.
Aus Sicht des Unternehmens war die Gewerkschaft bei der Kündigung des Tarifvertrags nicht beschlussfähig. Hintergrund sind interne Konflikte bei UFO, denen mehrere Rücktritte und Nachberufungen von Vorstandsmitgliedern folgten.
In dem internen Schreiben, in dem die Lufthansa den Beschäftigten die Gehaltserhöhung mitteilte, heisst es, dieser freiwillige Schritt müsse nicht von einer zweiten Partei bestätigt oder angenommen werden. Die Erhöhung «hätten wir mit einem handlungsfähigen Tarifpartner in den vergangenen Monaten schon längst umsetzen können».