Thiam legt Berufung gegen Freispruch seiner Ex-Haushälterin ein
Ex-Credit-Suisse-Chef Tidjane Thiam hat Berufung gegen den Freispruch seiner ehemaligen Haushälterin angekündigt. Das Urteil sei seiner Meinung nach falsch.
Das Wichtigste in Kürze
- Thiams frühere Haushälterin forderte über eine halbe Million Franken von ihm.
- Die Frau drohte dem ehemaligen Credit-Suisse-Chef mit Enthüllungen.
- Nun wurde sie vor Gericht freigesprochen – Thiam kündigt Berufung an.
Das Bezirksgericht Meilen sprach am Dienstag eine frühere Hausangestellte von Tidjane Thiam vom Vorwurf der Nötigung frei. Nun hat der Ex-Credit-Suisse-Chef auf Instagram Berufung angekündigt.
In einer E-Mail an Thiam hatte die Haushälterin 587'000 Franken gefordert. Damit biete sie ihm an, ihre Differenzen zu begleichen. Ansonsten werde sie die Gewerkschaften und das Internationale Olympische Komitee informieren, dem Thiam damals schon angehörte.
Ihm sei, verbunden mit der Forderung einer beträchtlichen Geldsumme, implizit mit Rufschädigung gedroht worden, schrieb Thiam auf Instagram. Trotz vorgelegter Beweise habe das Gericht seine Ex-Mitarbeiterin freigesprochen.
Eine Nötigung setze die Androhung eines ernstlichen Nachteils voraus, begründete die Richterin den Freispruch. Sie erinnerte daran, dass der Banker zuvor wegen der Beschattung zweier Topkader bereits «schlechte Presse» erhalten hatte.
Haushälterin warf ihm miserable Arbeitsbedingungen vor
Dass dabei das mögliche Bekanntwerden von schlechten Arbeitsbedingungen im privaten Umfeld ihn dann zur Zahlung von über einer halben Million Franken an eine Hausangestellte gebracht hätte, sei unwahrscheinlich, so die Richterin.
Die heute 43-jährige Rumänin hatte für Thiam während rund sechs Jahren als Hausangestellte gearbeitet, zunächst in London, später auf dessen Wunsch ab 2015 auch in der Schweiz, wo Thiam bis 2020 Konzernchef der früheren Grossbank Credit Suisse war.
Vor Gericht sprach die Frau von miserablen Arbeitsbedingungen und Vereinbarungen, die nicht eingehalten worden seien.