Freispruch für Freundin im Genfer Mordfall beantragt
Im Mordfall des ägyptischen Diplomaten in Genf 1995 forderte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch den Freispruch der Freundin des Hauptangeklagten.
Im Fall der Ermordung eines ägyptischen Diplomaten in Genf im Jahr 1995 hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch den Freispruch der Freundin des Hauptangeklagten gefordert. Die Frau muss sich vor dem Bundesstrafgericht wegen Beihilfe zu Mord verantworten.
Bundesanwaltschaft fordert Freispruch für Freundin
Der Staatsanwalt des Bundes war der Ansicht, dass der Straftatbestand des Mordes im Fall des Hauptangeklagten, eines italienisch-ivorischen Autoverkäufers, erfüllt sei. Hingegen gebe es keine Hinweise darauf, dass seine Freundin den am Tatort gefundenen, selbstgebastelten Schalldämpfer oder die Pläne ihres Partners gekannt habe – obwohl ihre DNA daran gefunden worden war.
Aus diesem Grund sei ein Freispruch erforderlich, sagte der Staatsanwalt. Aufgrund der Schwere der Tat sei es nicht möglich gewesen, die Angeklagte im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft ging anschliessend zu den Anklagepunkten der Vergewaltigungen und Freiheitsberaubungen über, die der Hauptangeklagte zum Nachteil von zwei früheren Freundinnen begangen haben soll. (Fall SK.2024.47)