Eine ehemalige Hausangestellte des früheren CS-Chefs Tidjane Thiam stritt eine Nötigung vor Gericht ab. Nun wurde sie freigesprochen.
Tidjane Thiam Credit Suisse
Tidjane Thiam war zwischen Juli 2015 und Februar 2020 für fünf Jahre der Chef der Credit Suisse. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ex-Hausangestellte von Tidjane Thiam muss sich vor Gericht verantworten.
  • Die Frau soll den früheren Chef der Credit Suisse zu einer Zahlung gedrängt haben.
  • Nun wurde sie vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen.
Ad

Vor dem Bezirksgericht Meilen muss sich am Dienstagnachmittag eine ehemalige Hausangestellte von Ex-CS-Chef Tidjane Thiam verantworten: Sie habe ihren früheren Chef nicht genötigt, sagte sie vor Gericht.

Nun steht das Urteil fest: Die Richterin spricht die Frau vom Vorwurf der versuchten Nötigung frei. Deren E-Mail mit einer hohen Geldforderung sei keine Nötigung gewesen. Sie erhält eine Genugtuung von 2000 Franken.

Eine Nötigung setze die Androhung eines ernstlichen Nachteils voraus, begründete die Richterin den Freispruch. Sie erinnerte daran, dass der Banker zuvor wegen der Beschattung zweier Topkader «schlechte Presse» erhalten hatte.

Dass er danach einer Hausangestellten über eine halbe Million Franken zahle, nur wegen des möglichen Bekanntwerdesn von schlechten Arbeitsbedingungen, sei unwahrscheinlich.

Beschuldigte streitet versuchte Nötigung ab

Die Staatsanwaltschaft warf der Rumänin vor, Thiam zu einer Zahlung von 587'000 Franken gedrängt zu haben. In einer E-Mail hatte sie indirekt eine Rufschädigung angedroht – und darauf hingewiesen, dass mit einer Überweisung die Sache abgeschlossen werden könne.

Sie habe keine böse Absicht gehabt, es sei gar nicht um diese Summe gegangen, sagte die Frau. Sie habe nur den Kontakt zu ihrem früheren Arbeitgeber gesucht, um einen Streit über ihre Lohnforderungen aussergerichtlich und friedlich zu beenden.

Ihr Verteidiger wies darauf hin, dass das Arbeitsgericht später, nach dem Abschicken der E-Mail, rechtskräftig festgestellt habe, dass Tidjane Thiam seiner Mandantin wegen nicht gewährten Ferien und anderem Entschädigungen schulde. Er verlangte einen Freispruch. Das Urteil folgt später.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FreispruchFrankenGerichtTidjane Thiam