Diepoldsau ruft zum Zurückschneiden der Bepflanzung auf
Wie die Gemeinde Diepoldsau mitteilt, wird die Bevölkerung aufgerufen, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Wenn der Vegetation von Pflanzen aus Gärten und Vorplätzen über längere Zeit keine Beachtung geschenkt wird, können diese schnell zu einem Problem für den Strassenraum werden.
Verwachsene Trottoirs zwingen Fussgänger näher am Strassenrand zu spazieren oder ganz auf die Fahrbahn auszuweichen.
Zudem schränken in den Strassenraum wachsende Sträucher und Hecken das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer ein und erhöhen so die Unfallgefahr.
Des Weiteren werden die öffentlichen Unterhaltsdienste, beispielsweise der Winterdienst oder die Kehricht- und Grünabfuhr, in ihrer Arbeit behindert.
Vorgeschriebene Masse einhalten
Gemäss Strassengesetz dürfen Pflanzen nicht in den Lichtraum von Strassen und Trottoirs ragen.
Der Lichtraum gilt 4,5 Meter über Strassen und 2,5 Meter über Gehwegen. Hecken und Lebhäge sind immer auf die Hinterkante des Trottoirs zurückzuschneiden.
Die Gemeinde bittet alle Grundeigentümer und Liegenschaftsverwalter, die gesetzlich vorgeschriebenen Masse einzuhalten und wo nötig einen Rückschnitt vorzunehmen.