Birmenstorf AG: Hotel-Mord ohne Anklage vor Gericht
Zwei Männer werden in Birmenstorf AG des Mordes beschuldigt. Anklage wurde noch nicht erhoben – dennoch muss sich das Obergericht mit dem Fall beschäftigen.
Das Wichtigste in Kürze
- In einem Hotelzimmer in Birmenstorf AG wurde vor einem Jahr eine Leiche entdeckt.
- Ein Rumäne und ein Deutscher stehen unter Mordverdacht.
- Noch ist keine Anklage erhoben, doch der Fall beschäftigt bereits das Obergericht Aargau.
In einem Hotel in Birmenstorf AG wurde vor einem Jahr eine stark verweste Leiche entdeckt. Der 60-jährige Mann hatte dort mehrere Jahre gelebt. Die Oberstaatsanwaltschaft hielt den Fall zunächst zurück, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Zwei Männer, ein 24-jähriger Rumäne und ein 23-jähriger Deutscher, stehen unter Verdacht. Sie sollen nach einer Alkoholnacht das Opfer: «durch massive Gewalt gegen den Oberkörper und den Hals getötet beziehungsweise den Tod zumindest in Kauf genommen haben». Das schreibt die «Aargauer Zeitung» in Bezug auf den publizierten Entscheid des Aargauer Obergerichts.
Streit um die richtige Strafe
Noch ist keine Anklage erhoben, doch der Fall beschäftigt bereits das Obergericht Aargau. Der rumänische Verdächtige, der sich im vorzeitigen Strafvollzug in Lenzburg befindet, will eine spezielle Massnahme für junge Erwachsene beantragen.
Diese Strafe sei für Täter bestimmt, die zur Tatzeit unter 25 Jahre alt waren. Eine erhebliche Persönlichkeitsentwicklung muss zudem nachgewiesen werden.
Die Strafe wird demnach in Einrichtungen für junge Erwachsene abgesessen. Dabei muss ein Täter spätestens mit der Vollendung des 30. Lebensjahr entlassen werden.
Die Staatsanwaltschaft sieht den 24-Jährigen nicht als geeignet für diese Massnahme an. Deshalb lehnte sie den Antrag ab. Ein psychiatrisches Gutachten empfiehlt zwar die Massnahme, aber es fehlen Hinweise auf eine schwere Persönlichkeitsstörung oder Abhängigkeitserkrankung.
Wie die «Aargauer Zeitung» weiter berichtet, zogen der Verdächtige und seine amtliche Verteidigerin an das Obergericht weiter.
Flucht ins Ausland vermutet
Trotz Gutachten mit positiver Prognose bleibt das Obergericht skeptisch bezüglich einer «erheblichen Störung der Persönlichkeitsentwicklung». Zudem vermutet die Staatsanwaltschaft eine Flucht des Rumänen ins Ausland.
Der Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück: Er sei zur Geburt seines Sohnes gereist, nicht auf der Flucht. Eine Verhandlung vor dem Bezirksgericht Baden steht bevor, heisst es weiter. Das Obergericht möchte dem nicht vorgreifen.