Fislisbach erinnert an Zahlfrist der Steuern
Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, sind die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022 bis am 31. Oktober 2022 zu bezahlen.
Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022 sind bis am 31. Oktober 2022 zahlbar. Die entsprechende Verfallsanzeige wird demnächst versandt. Sollte eine rechtzeitige Bezahlung der Steuerrechnung nicht möglich sein, ist eine Kontaktaufnahme mit der Finanzverwaltung Fislisbach notwendig.
Eine Stundung kann unter Angabe der Gründe telefonisch oder schriftlich beantragt werden. Gerne kann auch ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart werden. Bei Nichtbezahlung der Rechnung wird ab dem 1. November 2022 ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet.
Ist keine Stundungs- oder Ratenvereinbarung hinterlegt, erfolgt im November 2022 die Mahnung mit einer zusätzlichen Gebühr von 35 Franken. Sollte die provisorische Steuerrechnung nicht dem zu erwartendem Steuerbetrag 2022 entsprechen, kann beim Steueramt eine Anpassung der Rechnung verlangt werden.