4400 Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung im Baselbiet

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Baselland hat wegen der Corona-Pandemie bisher rund 4400 Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung erhalten.

Der Bahnhof in Liestal.
Der Bahnhof in Liestal. - keystone

Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Baselland (Kiga) hat wegen der Corona-Pandemie bisher rund 4400 Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Zudem sind 1000 Gesuche für Soforthilfe eingegangen.

Von den rund 4400 Gesuchen für Kurzarbeitsentschädigung seien derzeit rund 2600 verfügt respektive bewilligt worden, teilte die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion am Mittwoch mit. Bis Ostern sollen alle bis Ende März eingegangenen Gesuche - also rund 3500 - abgeschlossen sein.

Bei der Standortförderung sind bisher 1000 Gesuche für Soforthilfe eingegangen. 600 sollen vor Ostern genehmigt und zur Auszahlung freigeben werden.

Auch würden momentan 150 Lehrbetriebe mit rund 450 Lernenden von der Hauptabteilung Berufsbildung unterstützt. Zudem hat die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) bislang rund 900 Kredite in der Höhe von insgesamt 115 Millionen Franken vergeben. Die durchschnittliche Kredithöhe betrage knapp 130'000 Franken pro Fall, heisst es weiter in der Mitteilung.

Viel Betrieb herrscht auch bei der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, bei der bisher rund 3000 Gesuche für Erwerbsausfallentschädigung eingegangen sind. 250 Gesuche wurden bislang bewilligt.

Um die grosse Anzahl an Gesuchen bearbeiten zu können, wurden im Kiga und in der Standortförderung zusätzliches Personal aus der Kantonsverwaltung beigezogen, wie es weiter heisst. Punktuell würden auch Externe helfen.

Der Baselbieter Landrat hatte vergangene Woche in einer ausserordentlichen Sitzung in Basel die Notverordnungen der Regierung zur wirtschaftlichen Soforthilfe in der Coronavirus-Krise abgesegnet. Die Notverordnung enthält in Ergänzung des bundesrätlichen Unterstützungspakets verschiedene kantonale Massnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken.

Konkret sind Soforthilfen an Unternehmen und Selbstständigerwerbende, Pauschalbeiträge an Lehrbetriebe, die Absicherung von Überbrückungskrediten sowie der vorübergehende Verzicht auf Verzugszinsen auf Staatssteuern vorgesehen.

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