Bettlach: Die Hundesteuer ist wieder fällig
Wie die Gemeinde Bettlach bekannt gibt, beläuft sich die Hundesteuer in diesem Jahr 2023 auf 140 Franken pro Tier. Stichtag ist der 1. April 2023.
Alle Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2023 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Bettlach registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer.
Eine Hundemarke wird nicht mehr abgegeben. Die Hundesteuer beträgt inklusive der Kontrollzeichengebühr 140 Franken pro Hund.
Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen gemahnt (Mahngebühr 50 Franken).
Seit der Einführung der Hundedatenbank Amicus sind die Hundehalter dafür verantwortlich, dass die im System hinterlegten Daten über den Verbleib der Hunde richtig sind, während Adress- und Personendatenänderungen von Hundehaltern den Einwohnerdiensten zu melden sind.