Kloten ZH: Zwei mutmassliche Betrüger verhaftet
Am Donnerstag wurden in Kloten ZH zwei Männer verhaftet, die in betrügerischer Absicht Gartenarbeiten in zu stark überhöhten Preisen ausgeführt haben sollen.

Am Mittwochabend meldete sich der Sohn einer 85-jährigen Frau aus Kloten und teilte mit, dass seine Mutter möglicherweise Opfer eines Betrug geworden sein. Bei der anschliessenden Kontrolle erzählte die Seniorin den Kantonspolizisten, dass ihr am Vormittag Männer angeboten hätten, Gartenarbeiten auszuführen.
Die Polizei nahm die Ermittlungen auf
Nachdem die Arbeiten nach kurzer Zeit abgeschlossen waren, verlangten die Männer anstelle der abgemachten 4500 Franken das Doppelte. Die betagte Frau leistete eine Anzahlung und wollte den restlichen Betrag später überweisen.
Aufgrund des Verdachts, dass es sich bei den Arbeitern um sogenannte Wanderarbeiter handelte, die Arbeiten in betrügerischer Weise ausführen und ihre meist betagten Opfer unter hohem Druck zur Zahlung eines überhöhten Preises bewegen, nahm die Kantonspolizei Zürich die Ermittlungen zu den Männern auf.
Die beiden Männer wurden der Staatsanwaltschaft zugeführt
Am Donnerstagvormittag verhaftete die Kantonspolizei in Kloten zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 22 und 46 Jahren, die mutmasslich die Gartenarbeiten bei der Seniorin zuhause ausgeführt haben.
Nach den polizeilichen Befragungen wurden die Männer der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland zugeführt. Die Ermittlungen der Kantonspolizei führten zudem zu zwei weiteren betagten Geschädigten.
Die Kantonspolizei Zürich rät zur Vorsicht
Ebenfalls prüft die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, ob die beiden Verhafteten für weitere gleichgelagerte Fälle als Täter in Frage kommen. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt bei Haustürgeschäften Vorsicht walten zu lassen.
Vor der Auftragsvergabe sollte ein schriftliches und unterzeichnetes Angebot verlangt werden, welches Auskunft über den Umfang der zu leistenden Arbeiten sowie über die Kosten gibt. Niemals sollte im Voraus gezahlt werden. Wenn die Arbeiter bedrängend werden, ist die Polizei zu rufen.