Horw

Bauprojekt in Horw LU nach Einsprüchen weiterhin umstritten

Tim Camp
Tim Camp

Kriens,

Das Bauprojekt im Horwer Winkel LU stösst auf viel Widerstand. Die Kritiker haben vor allem am Dach und dem Dachgeschoss etwas auszusetzen.

Visualisierung des Projekts
So soll das Projekt, der Visualisierung der Architekten zufolge, aussehen. - Marques Architekten AG

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen das Bauprojekt im Horwer Winkel LU wurden insgesamt sieben Einsprüche eingereicht.
  • Den Kritikern zufolge stimmen zum einen die Grössenverhältnisse der Geschosse nicht.
  • Zum anderen weicht die Dachform von den gesetzlichen Vorschriften ab.

Bereits 2022 wehrten sich Nachbarn gegen das Bauprojekt im Horwer Winkel. Auf die Kritik der Anwohner folgen nun Einsprüche des Quartiervereins Winkel und der Genossenschaft Pro Zollhaus. Insgesamt sind sieben Einsprüche beim Horwer Baudepartement eingegangen.

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, richtet sich die Hauptkritik dabei gegen die Anzahl der Stockwerke. Laut Bebauungsplan dürfen es maximal drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss sein. Doch dieses soll genauso gross werden wie die Vollgeschosse darunter – ein Verstoss gegen Sonderbauvorschriften, so die Kritiker.

Gesetzlich vorgeschriebene Dachform nicht eingehalten

Aber das ist nicht alles: Auch die geplante Dachform stösst auf Ablehnung. Statt eines Satteldachs planen die Architekten, der Meinung der Einsprecher nach, ein mehrfach gefaltetes Schrägdach.

Dachform
nach den Einsprechern entspricht die Dachform nicht den gesetzlichen Vorschriften. - Marques Architekten AG / Gemeinde Horw

In den Einsprüchen wird argumentiert, dass das Gesetz spezifisch ein «Satteldach» vorschreibt und nicht einfach irgendein Schrägdach. Die geplanten Bauten hätten kein Satteldach, sondern ein sogenanntes Paralleldach – was dem Sinn des Wortes «Sattel» an sich widerspreche.

«Ein Sattel hat nur zwei gegenüberliegende, abfallende Seiten», heisst es in den Beschwerden. Damit versuche der Antragsteller, die Vorschriften zur maximalen Geschosshöhe und Dachform zu umgehen.

«Verstoss gegen Treu und Glauben»

Die Einsprecher erinnern daran, dass der erste Entwurf des Bebauungsplans abgelehnt wurde, weil er Flachdächer zugelassen hätte. Die Satteldächer im zweiten Entwurf sollten eine niedrigere Fassadenhöhe ermöglichen und die Gebäude kleiner erscheinen lassen.

«Diese Vereinbarung wird nun gebrochen. Das Baugesuch ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben», so die Kritiker.

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