Maienfeld weist auf die Einhaltung der Wildruhezonen hin
Wie die Gemeinde Maienfeld informiert, ist das Betreten der Wildruhezonen bis zum 31. März 2022 verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Die Stadtpolizei Maienfeld macht darauf aufmerksam, dass die Wildruhezonen auf dem Gemeindegebiet während der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2022 nur auf den in der Landkarte 1:25'000 eingezeichneten Wanderwegen betreten werden dürfen. Ein Verlassen dieser Wege ist untersagt. Insbesondere ist das Suchen von Abwurfstangen von Rotwild während dieser Zeit in den ausgeschiedenen Wildruhezonen verboten.
Die Wildruhezonen dienen dem Schutz von Flora und Fauna vor übermässigen Gemeingebrauch. Insbesondere soll das Wild in den Einstandsgebieten nicht gestört werden, damit indirekte Schäden an der Vegetation vermieden werden können.
Man beachte bitte die Hinweistafeln, auf welchen die Zonenkarte wie auch weitere Informationen angebracht sind. Jegliche Übertretungen werden gebüsst oder zur Anzeige gebracht. Es werden vermehrt Kontrollen durch die Stadtpolizei Maienfeld durchgeführt.