Umzonung der Magerwiese im Quartier Fluntern aufgehoben

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Lausanne,

Die Umzonung der Magerwiese im Zürcher Fluntern-Quartier von der Freihalte- in die Landwirtschaftszone ist nicht mit kantonalem Recht vereinbar. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde von vier Anwohnern gutgeheissen.

Glockenblumen in einer Magerwiese (Archivbild)
Glockenblumen in einer Magerwiese (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die 47 Aren grosse Wiese bleibt nach dem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts in der Freihaltezone. Die Fläche gehört der Stadt Zürich und ist im Stadtzücher Inventar der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte aufgeführt.

Mit der im November 2016 vom Zürcher Gemeinderat vorgenommenen Umzonung wurde der Schutz der Magerwiese verschlechtert, wie das Bundesgericht festhält. Grundsätzlich seien nur die Freihaltezonen spezifisch für die Bewahrung von Natur- und Heimatschutzobjekten bestimmt. Mit dieser Zuteilung werde planerisch der Schutz solcher Parzellen gewährleistet.

Grundsätzlich ist es laut Bundesgericht zwar möglich, mit anderen planungsrechtlichen Massnahmen den Schutz eines Objekts sicherzustellen. In Zürich habe die Zuteilung zur Freihaltezone jedoch Priorität. Für eine Abweichung von diesem Grundsatz bedürfe es triftiger Gründe. Diese seien vorliegend nicht gegeben. Die Stadt Zürich habe keine konkrete landwirtschaftliche Nutzung für das Schutzobjekt aufgezeigt.

(Urteil 1C_663/2020 vom 2.11.2021)

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