Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Möriken-Wildegg
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, die in das Strassengebiet hineinragende Bepflanzungen zurückzuschneiden.
Wie die Gemeinde Möriken-Wildegg berichtet, werden die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen gebeten, die in das Strassengebiet hineinragende Bepflanzungen auf eine Höhe von 4.50 m resp. 2.50 m bei Gehwegen zurückzuschneiden. Weiter ist darauf zu achten, dass die Strassentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt sind.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0.80 m und 3.00 m gewährleistet sein.