Gesetz

Buchs AG interpretiert Gesetz für Volksinitiative falsch

Eine falsche Berechnung zwingt die SVP, mehr Unterschriften für ihre Volksinitiative zu sammeln.

Unterschriftensammlung Volksinitiative Referendum
Der Gemeinderat von Buchs AG hat die erforderliche Anzahl Unterschriften für eine kommunale Volksinitiative falsch interpretiert. - Keystone

In der Gemeinde Buchs AG bei Aarau muss die SVP weitere Unterschriften für ihre Volksinitiative «Weg mit dem Einwohnerrat!» sammeln.

Der Gemeinderat erklärte das im April eingereichte Begehren voreilig als zustande gekommen. Er hatte die Zahl der notwendigen Unterschriften jedoch falsch berechnet.

Der Entscheid, dass die Volksinitiative mit 254 gültigen Unterschriften zustande gekommen sei, müsse widerrufen werden, teilte der Gemeinderat am Donnerstag mit. Man habe die gesetzlichen Bestimmungen falsch interpretiert.

Es müssten 20 Prozent und nicht nur 5 Prozent der Stimmberechtigten eine Initiative unterzeichnen. Gemäss Angaben der Gemeinde sind für das Zustandekommen einer Initiative also 846 Unterschriften notwendig.

Die Frist für die Sammlung der Unterschriften läuft bis 4. März 2025. Es handle sich um «einen weiteren Skandal in Buchs», schrieb Samuel Hasler, Einwohnerrat und SVP-Ortspräsident, in einer Stellungnahme auf Facebook.

Scharfe Kritik von Ortspräsident

Es gebe kein Wort der Entschuldigung, kein Entgegenkommen, nicht mal eine Fristverlängerung. Man habe sich über einen Monat lang in Sicherheit gewogen und daher nicht weitere Unterschriften gesammelt.

Die SVP will mit der Initiative erreichen, dass der 40 Mitglieder zählende Einwohnerrat (Parlament) abgeschafft wird. Die Gemeinde hatte 1970 von der Gemeindeversammlung zum Einwohnerrat gewechselt.

In Buchs hängt der politische Haussegen bereits seit längerem schief. Vergangene Woche hatte der Regierungsrat den Steuerfuss der Gemeinde auf 118 Prozent festgelegt.

Das vom Gemeinderat vorgelegte Budget war zuvor zweimal abgelehnt worden, zunächst vom Einwohnerrat und beim zweiten Anlauf von den Stimmberechtigten an der Urne.

Bereits

Rückkehr zur Gemeindeversammlung

Bereits Ende 1988 hatte Buchs über die Abschaffung des Einwohnerrats an der Urne entschieden.

Damals sprachen sich die Stimmberechtigten mit 912 Nein zu 800 Ja gegen die Rückkehr zur Gemeindeversammlung aus. Im Kanton Aargau bestehen zehn Einwohnerräte.

Es sind dies Aarau, Baden, Brugg, Buchs, Lenzburg, Obersiggenthal, Wettingen, Windisch, Wohlen und Zofingen. Seit 1974 führte keine Gemeinde mehr einen Einwohnerrat ein – im Gegenteil: Spreitenbach, Suhr und Neuenhof schafften das Kommunalparlament ab.

1989 gaben die Gemeinden Aarburg und Oftringen auf. In den letzten Jahren scheiterten in Oftringen und Rheinfelden die politischen Anläufe, einen Einwohnerrat einzuführen.

Das Volk wählt die Mitglieder der Kommunalparlamente alle vier Jahre neu.

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