AHV

Rümlingen informiert zu den Altersrenten und AHV-Beiträgen

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Sissach,

Wie die Gemeinde Rümlingen berichtet, ist die Rentenanmeldung circa drei Monate vor Erreichen des AHV-Alters beziehungsweise des Rentenvorbezuges einzureichen.

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Das ordentliche Rentenalter beginnt für Männer mit 65 Jahren und für Frauen mit 64 Jahren. Im Jahr 2022 werden die Männer des Jahrgangs 1957 und die Frauen des Jahrgangs 1958 rentenberechtigt. Die Rentenanmeldung ist circa drei Monate vor Erreichen des AHV-Alters beziehungsweise des Rentenvorbezuges einzureichen. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle erhältlich.

Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung erinnern, dass Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, nach Vollendung ihres 17. Altersjahres von ihrem Lohn oder vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit Beiträge an die AHV/IV und EO entrichten müssen. Ebenfalls müssen Nichterwerbstätige nach Vollendung des 20. Altersjahres, die das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, diese Beiträge bezahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente. Es ist Sache der Versicherten, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern.

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