Hundesteuer ab 2020

Seit dem 01. Februar 2020 ist im Kanton St. Gallen das neue Hundegesetz in Kraft getreten.

Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone

Wesentliche Änderungen im Gesetz beziehen sich auf Zuständigkeiten, Gebühren und Strafbestimmungen. Neu ist der Kanton für Massnahmen in der Hundehaltung zuständig.

Ebenfalls wurden die Strafbestimmungen ergänzt (Bussenhöhe). Eine weitere Änderung gibt es im Steuersatz für die Hundesteuer.

Neu kann die Hundesteuer je Kalenderjahr zwischen Fr. 60.00 und Fr. 200.00 betragen. Die Gebühr bleibt für jeden weiteren Hund gleich.

Weiter ist die politische Gemeinde verpflichtet, pro Hund und Jahr Fr. 10.00 an den Kanton zu entrichten. Diese Neuerungen haben den Stadtrat veranlasst, die Hundesteuer neu zu berechnen und anzupassen.

Die Berechnungen für Aufwendungen im Bereich Hundelösung, Hundekontrolle, Robidog-Leerungen, Reinigungen etc. ergaben, dass es angemessen ist, den Hundesteuersatz auf Fr. 110.00 pro Hund anzuheben. Die Hundesteuer wurde seit dem Erlass des Hundegesetzes im Jahr 1985 in Rheineck nie erhöht.

Die Hundesteuer wird deshalb per 1. Janaur 2020 auf Fr. 110.00 pro Hund erhöht.

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