Hombrechtikon erlässt neue Beitragsverordnung

Wie die Gemeinde Hombrechtikon informiert, wird eine neue Regelung für familien- und schulergänzende Betreuung sowie Musikschulunterricht verabschiedet.

Ortzentrum in der Gemeinde Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Gemeinde Hombrechtikon hat eine neue Beitragsverordnung verabschiedet. Diese Verordnung betrifft die familien- und schulergänzende Betreuung sowie den Musikschulunterricht.

Die Verordnung enthält umfassende Bestimmungen zur finanziellen Unterstützung familienergänzender Betreuungsformen. Damit möchte die Gemeinde sicherstellen, dass der Zugang zu diesen Diensten für alle Familien erleichtert wird.

Förderung und Unterstützung

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des Musikschulunterrichts. Hombrechtikon will durch die finanziellen Unterstützungen sicherstellen, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche dieses Angebot wahrnehmen können. Eltern und Erziehungsberechtigte werden durch die subventionierten Betreuungsformen finanziell entlastet.

Die neuen Regelungen treten ab sofort in Kraft und werden von der Gemeinde Hombrechtikon regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst.