Oberentfelden erinnert an die Hundetaxe und Leinenpflicht

Wie die Gemeinde Oberentfelden schreibt, müssen alle Hundehalter jährlich die Hundesteuer entrichten. Ebenso ist die Leinenpflicht bis Ende Juli zu beachten.

Das Dorfzentrum von Oberentfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Gestützt auf § 7 des Hundegesetzes sind alle Hunde im Alter ab drei Monaten bei der Gemeinde anzumelden.

Alle registrierten Hundehalter erhalten die Rechnung für die Hundetaxe 2023 auto­matisch zugestellt. Die Hundetaxe beträgt wie bisher 120 Franken.

Der Versand der Rechnungen für das Jahr 2023 erfolgt im Verlauf vom Monat Mai. Neue Hundehalter werden gebeten, ihren Hund jeweils innert zehn Tagen mit einer Kopie des Heimtierausweises persönlich oder per Mail bei den Einwohnerdiensten anzumelden.

Bei einem Halterwechsel oder Todesfall sind die Einwohnerdienste ebenfalls zu informieren.

Leinenpflicht für Hunde

Im Frühling und Frühsommer sind Säugetiere, Vögel, Amphibien und Lurche mit der Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt.

In dieser äusserst sensiblen Zeitphase in der Natur braucht es zusätzlichen Schutz, damit die Artenvielfalt im Wald erhalten bleibt.

Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.