Zollikofen versendet die Rechnungen für die Hundetaxe

Wie die Gemeinde Zollikofen angibt, wird im August 2024 allen registrierten Hundehaltern die Hundetaxe für das Jahr 2024 in Rechnung gestellt.

In der Schweiz wird auf jeden Hund ab einem bestimmten Alter eine Hundesteuer erhoben. - Pexels

Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund ist gestützt auf die reglementarischen Bestimmungen (Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Zollikofen) eine jährliche Abgabe zu entrichten. Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August gehalten und älter als sechs Monate sind.

Die Taxe beträgt 100 Franken pro Tier gemäss Artikel 1 der Verordnung über die Hundetaxe.

Im August 2024 wird allen registrierten Hundehaltern die Hundetaxe für das Jahr 2024 in Rechnung gestellt.

Wichtige Hinweise für Hundebesitzer

Hundebesitzer, die einen neuen Hund halten oder die seit August 2023 in die Gemeinde Zollikofen gezogen sind, werden gebeten, den Hund beim Empfang der Gemeinde Zollikofen oder über die Webseite der Gemeinde anzumelden.

Ebenfalls anzumelden sind Hunde, die am 1. August noch nicht sechs Monate alt sind und erst im nächsten Jahr taxpflichtig werden.

Falls der Hund verstorben ist, bittet die Gemeinde um entsprechende Mitteilung.