Wetziker Gaspreis wird Mitte 2024 nochmals günstiger

Wie die Stadt Wetzikon informiert, wird der Gastarif unter anderem dank gesunkener Gaspreise am Grosshandelsmarkt unterjährig per 1. Juli 2024 gesenkt.

Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Bereits zum zweiten Mal in Folge senkt der Stadtrat den Gastarif unterjährig per 1. Juli.

Dies dank gesunkener Gaspreise am Grosshandelsmarkt sowie durch die Sonderausschüttung von Reserven aus der Energiebeschaffung.

Die unterjährige Anpassung des Gaspreises macht durchschnittlich rund 4,8 Rappen pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer aus.

Die Preisreduktion im Standardmix beträgt durchschnittlich 37 Prozent.

Bei einem Einfamilienhaus mit einem jährlichen Energieverbrauch von 20'000 Kilowattstunden vergünstigt sich das Gas ab Mitte Jahr um rund 80 Franken pro Monat.

Sonderausschüttung aus Reserven

Beigetragen zu dieser Vergünstigung haben zum einen die weiter gesunkenen Preise am Grosshandelsmarkt für Erdgas.

Zum anderen profitiert die Wetziker Gaskundschaft von einer Sonderausschüttung von Reserven aus der Energiebeschaffung aus dem Jahr 2023, welche für die Abfederung von Preisschwankungen und Versorgungsrisiken in bisheriger Höhe nicht mehr gebraucht werden.

Die weiteren Tarifelemente bleiben unverändert. Die neuen Tarife hat der Stadtrat am 29. Mai 2024 genehmigt und gelten ab 1. Juli 2024.

Entwicklung am Gasmarkt

Die Weitentwicklung der Energiepreise ist durch die starke Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der geopolitischen Lage schwer vorhersehbar und äusserst instabil.

Der Stadtrat verfolgt die Marktsituation laufend und wird im vierten Quartal die Tarife mit Gültigkeit per 1. Januar 2025 erneut prüfen.

Empfehlung des Preisüberwachers

Die Weitentwicklung der Energiepreise ist durch die starke Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der geopolitischen Lage schwer vorhersehbar und äusserst instabil.

Der Stadtrat verfolgt die Marktsituation laufend und wird im vierten Quartal die Tarife mit Gültigkeit per 1. Januar 2025 erneut prüfen.

Empfehlung des Preisüberwachers

Gesetzeskonform hat der Preisüberwacher die geplante Tarifanpassung vorgängig geprüft und beurteilt.

Der Preisüberwacher begrüsst die Tarifsenkung per 1. Juli 2024, mit welcher Ertragsüberschüsse an die Konsumenten zurückgegeben werden.

In Abweichung von den Empfehlungen des Preisüberwachers wird ein Teil der erwarteten Ertragsüberschüsse zum Ausgleich von Tarifschwankungen und zur Absicherung von Beschaffungsunsicherheiten im zweiten Halbjahr 2024 verwendet.

Die vom Preisüberwacher empfohlenen Massnahmen, die über die reine Korrektur der Energiepreise hinausgehen, werden auf die Tarifierung per 1. Januar 2025 erneut geprüft.

Ausserterminliche Ablesung notwendig

Durch die unterjährige Preisanpassung wird im Juni 2024 eine ausserterminliche Ablesung aller Gaszähler im Versorgungsgebiet Wetzikon und Seegräben notwendig und von den Stadtwerken, der Schweizerischen Post oder in Selbstablesung durchgeführt.

Um die tieferen Gaskosten bei der Kundschaft mit Akonto-Rechnungen unterjährig zu berücksichtigen, werden die Akonto-Beträge entsprechend reduziert.

Sonderergebnis der Stadtwerke 2023

Die Stadtwerke Wetzikon rechnen für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Gewinn von rund 6,3 Millionen Franken.

Ein Teil des Gewinns stammt aus Ertragsüberschüssen im Gasgeschäft durch günstigere Beschaffungspreise im Erdgaseinkauf.

Der restliche Anteil stammt aus einemeinmaligen Sondereffekt in allen Versorgungsbereichen, Strom, Gas, Wasser, der auf eine Verschiebung beziehungsweise Verlängerung der Abrechnungsperiode zurückzuführen ist.

Abrechnung des Verbrauchs bis zum 31. Dezember

Die Regulierungsbehörden sehen eine Abrechnung des Verbrauchs bis zum 31. Dezember vor. Falls das Ablesedatum nicht exakt mit dem Ende des Tarifjahrs übereinstimmt, ist eine Hochrechnung vorzunehmen.

Um dieser Forderung nachzukommen, wurde die Ermittlung des Jahresbedarfes erstmalig und einmalig angepasst.

Dieser einmalige Effekt verfälscht das Ergebnis aller Medien entsprechend.

Ausgleich von Deckungsdifferenzen

Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser darf per Gesetz ausschliesslich kostendeckend beziehungsweise nicht gewinnorientiert erfolgen.

Deckungsdifferenzen respektive Über- und Unterdeckungen werden bei der Tarifgestaltung in den Folgeperioden berücksichtigt.

Dieser Vorgang wird beim Gas und Wasser vom Preisüberwacher und beim Strom von der Regulierungsbehörde des Bundes (ElCom) streng überwacht.