Aargauer Obergericht spricht Freddy Nock frei
Aufatmen für Freddy Nock: Das Aargauer Obergericht hat den Hochseilartisten am Dienstag der versuchten Tötung freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Hochseilartist Freddy Nock wurde vom Aaraguer Obergericht freigesprochen.
- Zuvor hiess es, er soll versucht haben, seine Frau zu töten.
- Grund für den Freispruch: Es gebe keine objektiven Beweise.
Freddy Nock hat nicht versucht, seine Frau zu töten. Das Aargauer Obergericht sprach den Hochseilartisten am Dienstag frei. Es gebe keine objektiven Beweismittel. Das Bezirksgericht Zofingen hatte Nock zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.
Das Obergericht begründete den Freispruch damit, dass es unter anderem keine tatnahen Aussagen gebe. Es sei unklar, was genau passiert sei. Die beiden hätten offenbar eine «toxische Beziehung» gehabt.
Das Bezirksgericht Zofingen hatte den 55-jährigen Hochseilartisten vor knapp einem Jahr wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.
Der Ankläger forderte vor Obergericht eine Erhöhung der Strafe auf sechseinhalb Jahre. Nock verlangte einen Freispruch. Angeklagt war Nock wegen Vorfällen in den Jahren 2008 und 2013.