Berufskosten sollen pauschal von Steuern abgezogen werden können
Am Mittwoch teilte der Bundesrat mit, dass zukünftig Arbeitnehmende ihre Berufskosten pauschal von den Steuern abziehen können.

Das Wichtigste in Kürze
- In Zukunft können Arbeitnehmende ihre Berufskosten pauschal von den Steuern abziehen.
- Somit vereinfacht dies den Abzug zwischen der Arbeit im Homeoffice und im Unternehmen.
- Dies teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.
Arbeitnehmende sollen ihre Berufskosten von den Steuern in Zukunft pauschal abziehen können. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Unselbständige Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen. Dies teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.
Das solle den Abzug vereinfachen und insbesondere keinen Unterschied machen zwischen der Arbeit im Homeoffice und jener im Unternehmen.
Keine finanziellen Auswirkungen
Wie hoch die Pauschale ausfällt, wird das Finanzdepartement festlegen. Sie soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Man rechne deshalb momentan mit einer Grössenordnung von 6000 Franken, hiess es.
Die Pauschale soll auch für die kantonalen Steuern gelten. Wie hoch diese dort ausfalle, sei den Kantonen überlassen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2023.