Bundesrat lehnt teilweisen Mieterlass ab
Die Mieter geschlossener Geschäfte sollen weiterhin Miete zahlen. Der Bundesrat überlässt es den Vertragsparteien, das Problem zu lösen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mieter von geschlossenen Geschäften sollen weiterhin ihren Mietzins zahlen.
- Der Bundesrat überlässt das Problem den Vertragsparteien.
- Einen teilweise Schuldenerlass wegen der Corona-Pandemie lehnt er somit ab.
Die Mieter geschlossener Geschäfte sollen weiterhin Mietzins zahlen: Der Bundesrat überlässt es den Vertragsparteien, das Problem zu lösen. Einen teilweisen Schuldenerlass, wie ihn die Wirtschaftskommissionen (WAK) beider Räte fordern, lehnt er ab.
Bundesrat lehnt beide Vorstösse zum Miet-Erlass ab
Mit einer Motion verlangt die WAK des Nationalrats, dass geschlossene Betriebe dem Vermieter nur 30 Prozent der Miete schulden. Die Ständeratskommission fordert, kleineren Betrieben die Miete während zweier Monate gänzlich zu erlassen. Grösseren Betrieben soll der Bund während dieser Zeit bis zu einem Drittel der Miete zahlen. Dies allerdings nur, wenn es eine Einigung auf Mietzinsreduktion gibt.
Der Bundesrat lehnt beide Vorstösse ab. Seiner Meinung nach wird eine pauschale Lösung der Vielfalt der bestehenden Geschäftsmiet- und -pachtverhältnisse nicht gerecht. Zudem stelle ein verordneter Mietzinserlass einen weitreichenden staatlichen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse von Privaten dar. Dies schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.
Die pauschale Reduktion der Miete auf einen Drittel werde dem Einzelfall nur unzureichend gerecht. Die Beteiligung des Bundes bis zu einem Drittel stellt nach Ansicht des Bundesrat zudem eine problematische staatliche Entschädigung dar. Er schätzt, dass diese 35 Millionen bis 50 Millionen Franken kosten könnte.
Bundesrat einverstanden mit verlängerter Nachfrist
Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Mieteinkünfte zur Deckung der Liegenschaftskosten notwendig sind. Eine generelle Herabsetzung der Miete in einer grossen Anzahl der Fälle widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Einverstanden ist der Bundesrat damit, die verlängerte Nachfrist zur Zahlung fälliger Mieten länger als geplant in Kraft zu lassen. Er hatte beschlossen, dass der Vermieter für Mieten, die bis am 31. Mai fällig werden, für die Zahlung 90 statt nur 30 Tage Nachfrist setzen muss.
Die Rechtskommission des Nationalrats fordert mit einer Motion, diese Regelung bis am 13. September zu verlängern. Dies verschaffe den betroffenen Mietern und Mieterinnen mehr Luft. Und dies ohne über den Bestand und den Umfang der Miete rechtsetzungsmässig zu entscheiden, schreibt der Bundesrat dazu.