Die bisherigen Beschlüsse der Räte zur AHV-Reform
Zwar steht schon fest, dass mit der neuen AHV-Reformvorlage das Frauen-Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht wird, aber Details der Vorlage sind noch offen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Rahmen der neuen AHV-Reform wird das Frauen-Rentenalter auf 65 erhöht.
- Einige Details sind aber noch offen.
- Hier eine Übersicht der wichtigsten Differenzen und Beschlüsse der Kammern.
Zwar steht schon fest, dass mit der neuen AHV-Reformvorlage das Frauen-Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht wird, aber Details der Vorlage sind noch offen. Nachfolgend eine Übersicht zu den wichtigsten bisherigen Beschlüssen und Differenzen der beiden Kammern:
... der Anstieg des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Die Anhebung erfolgt in Schritten zu je drei Monaten;
... der Begriff Referenzalter im AHV-Gesetz. Er ersetzt den Begriff Rentenalter;
... dass Renten künftig vom 63. Altersjahr an vorbezogen werden können. Der Bundesrat hatte die Altersgrenze 62 beantragt.
... dass der von der AHV-Pflicht befreite Betrag für AHV-Rentnerinnen und -Rentner, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, bei den zurzeit geltenden 16'800 Franken pro Jahr bleibt;
... dass erwerbstätige AHV-Rentnerinnen und Rentner entscheiden können, ob sie den Freibetrag beanspruchen oder die AHV-Beiträge auf allen Einkünften bezahlen wollen, um ihre Rente aufzubessern;
... dass die AHV-Reform mit der Verfassungsänderung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer verknüpft wird;
... dass die Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht wird. Der Normalsatz von heute 7,7 Prozent wird um 0,4 Prozentpunkte angehoben, die beiden tieferen Sätze um jeweils 0,1 Prozentpunkte erhöht und die Verfassung entsprechend angepasst;
... eine Motion, mit der das Parlament vom Bundesrat bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV in der Zeit von 2030 bis 2040 verlangt.
... wie vielen Frauen das spätere Rentenalter beim Bezug der Rente und beim Vorbezug ausgeglichen wird. Der Nationalrat möchte sechs so genannte Übergangs-Jahrgänge ab Inkrafttreten berücksichtigen, der Ständerat neun.
... das Modell für den finanziellen Ausgleich für die Frauen. Der Nationalrat hat ein Modell gewählt, das entsprechend dem massgebenden Einkommen Rentenzuschläge gewährt. Er will damit besondere Rücksicht nehmen auf tiefe Einkommen. Der Ständerat dagegen hat ein Modell gewählt, gemäss dem je nach Zeitpunkt des Erreichens des Referenzalters 65 ein zunächst steigender und dann wieder fallender Zuschlag gewährt wird. Dieser wird wie beim Nationalrat nach Einkommen abgestuft.
... in welchem Ausmass Frauen der Übergangs-Jahrgänge bei einem Renten-Vorbezug die Renten gekürzt werden. Der Nationalrat hat eigene, tiefere Kürzungsansätze für die «Übergangsgeneration» beschlossen, der Ständerat verzichtet darauf;
... ob die Karenzfrist für die Hilflosenentschädigung von einem Jahr auf 90 Tage verkürzt wird. So möchte es der Nationalrat handhaben. Der Ständerat möchte beim geltenden Recht bleiben;
... ob Gewinne der Nationalbank aus Negativzinsen für die Zusatzfinanzierung der AHV beansprucht werden. Der Nationalrat hat sich dafür entschieden, der Ständerat lehnt diese Finanzierungsquelle ab.