Eltern frustriert: Bundesrat will keine Maskenpflicht an Schulen
Der Bundesrat verschärft die Massnahmen gegen Delta und Omikron in vielen Bereichen – ausser den Schulen. Elternorganisationen sind verärgert.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat verschärft die Maskenpflicht für Innenräume.
- Eine Ausnahme bilden die obligatorischen Schulen.
- Elternorganisationen sprechen von einem katastrophalen Entscheid.
«Kinder sind auch Personen», hiess es dereinst im Frühstadium der Pandemie. Deshalb zählten sie selbstverständlich mit, wenn es um Kapazitätsbeschränkungen gehe. Markus Schenker, Sprecher von «Sichere Schule», hat heute einen etwas anderen Eindruck, «dass Kinder für den Bundesrat nicht existieren.»
Nicht geimpft und nicht maskiert
Die Kritik ist nicht neu, illustriert Schenker an einem Beispiel, das nicht direkt mit den aktuellen Entscheiden zu tun hat. «Er sagt ja auch immer wieder ‹alle Impfwilligen sind geimpft› und vergisst, dass es auch viele impfwillige Kinder gibt.» Aber auch mit den heutigen Verschärfungen sind die Elternorganisationen überhaupt nicht zufrieren. «Für uns von ‹sichere Schule› ist das eine Katastrophe – diese Pseudomassnahmen sind enttäuschend», sagt Schenker.

Der Bundesrat verzichtet entgegen seiner eigenen Einschätzung auf Reihentests an Schulen, weil die Kantone mehrheitlich dagegen sind. In Innenräumen gilt zwar landesweit Maskenpflicht – ab zwei Personen, selbst in Fahrzeugen, auch wenn Zertifikatspflicht gilt. Ausser in Schulzimmern, denn diese seien «in der Kompetenz der Kantone». Schenker, resigniert: «Ich habe den Eindruck, es getraut sich niemand, die Verantwortung zu übernehmen und am Schluss passiert gar nichts.»
«Schulen sind Drehscheibe der Pandemie»
Der Bundesrat verkenne die Situation, klagt Schenker, und ortet hier die «Grund-Absurdität»: «Schulen sind mittlerweile wirklich die Drehscheibe dieser Pandemie. Jetzt zu sagen, ‹Schulen gehen uns nichts an›, das geht einfach nicht!»

Dass die Erziehungsdirektorenkonferen EDK sich auf die Bundesverfassung berufen kann, sieht Markus Schenker wohl. Aber auch, dass die Fallzahlen in den jüngsten Altersgruppen am steilsten steigen und die höchsten Werte ausweisen. «Wenn man clever wäre, würde man genau hier eingreifen statt in irgendwelchen Randbereichen», schlussfolgert Schenker. Doch: «Der Bundesrat greift am Rand aussen ein, weil die heilige Kuh EDK nicht geschlachtet werden darf.
Rechtliche Lage nicht eindeutig
Dabei ist umstritten, ob sich in diesem Fall die Kantone tatsächlich auf ihre Bildungskompetenz berufen können. Denn gemäss Epidemiegesetz kann der Bundesrat im Ernstfall durchaus die Kantone übersteuern. Kommt hinzu, dass die Kantone für den Unterricht zuständig sind, der ja aber durch eine Maskenpflicht nicht angetastet würde. Würde sich ein Wirt darauf berufen, die Betriebsbewilligung habe die Gemeinde erteilt, das Strafgesetzbuch gelte nur ausserhalb des Restaurants?

Schenker sieht primär einen Konflikt mit der Bundesverfassung selbst. «Das zentrale Grundrecht des Gesundheitsschutzes wird dem kantonalen Auftrag zur Bildung untergeordnet. Der Gesundheitsschutz wird an die Bildungsdirektionen delegiert, obwohl die dafür nicht die Spezialisten sind.» Immerhin: Zahlreiche Kantone und Gemeinden haben inzwischen von sich aus die Maskenpflicht an Schulen ganz oder teilweise eingeführt.