EU-Asylreform: Jans erwägt Beteiligung an Solidaritätsmechanismus
Die EU-Asylreform enthält verbindliche und unverbindliche Bestimmungen: Die Schweiz solle von Jahr zu Jahr entscheiden, ob sie sich daran beteiligen möchte.
Das Wichtigste in Kürze
- Das EU-Parlament verlangt schärfere Regeln im Bereich der irregulären Massenmigration.
- Einige der Bestimmungen sind als Schengen-Weiterentwicklungen für die Schweiz verbindlich.
- Andere sind freiwillig. Beat Jans möchte sich daran beteiligen, je nach Lage im Asylwesen.
Nach jahrelangen Verhandlungen hat sich das EU-Parlament auf eine Asylreform geeinigt. Neben zahlreichen Weiterentwicklungen der Schengen-Dublin-Regeln, die für die Schweiz zumindest teilweise verbindlich sind, enthält die Reform auch unverbindliche Neuerungen.
Einerseits sollen einheitliche, beschleunigte Verfahren für Asylbewerber aus Ländern mit tiefen Schutzquoten bereits an den Aussengrenzen durchgeführt werden. Andererseits enthält die Reform einen Solidaritätsmechanismus, um Länder wie Spanien, Italien oder Griechenland zu entlasten.
Beat Jans: «Historischer Meilenstein»
Nach einem informellen Treffen mit seinen Amtskollegen aus den EU-Staaten hat Asylminister Beat Jans von einem «historischen Meilenstein» gesprochen. Die Einigung der EU sei nicht perfekt – aber auch für die Schweiz ein grosser Fortschritt.
Mit Blick auf den geplanten Solidaritätsmechanismus erklärte Jans, dass die Schweiz sich stets für mehr Solidarität im Asylbereich eingesetzt habe. Der Mechanismus sieht vor, besonders von Migration betroffene Staaten mit Umsiedlungen oder finanziellen Beiträgen zu entlasten.
Jans möchte, dass der Bundesrat von Jahr zu Jahr entscheidet, ob die Schweiz sich an diesem Mechanismus beteiligt oder nicht: Wenn das Asylwesen hierzulande besonders belastet sei, müssten die anderen Länder sich solidarisch zeigen. Gleichzeitig könne es auch im Interesse der Schweiz sein, die Überforderung der Länder an den EU-Aussengrenzen zu lindern.
Automatische Übernahme von «technischen Anpassungen»
Das Treffen im belgischen Gent konzentrierte sich auf die Umsetzung der verabschiedeten Reform: Bis Mitte Juni will die EU-Kommission einen Umsetzungsplan präsentieren – die Änderungen sollen ab 2026 zur Anwendung kommen. Die für die verbindlichen Teilaspekte nötigen Gesetzesänderungen in der Schweiz werde er demnächst aufgleisen, so Jans.
Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, seien diese Anpassungen für die Schweiz gemäss Jans eher technischer Natur: Man werde die bestehenden Verfahren nicht komplett auf den Kopf stellen müssen.
Die EU-Migrationsreform verfolge eine Stossrichtung, welche die Schweiz schon lange eingeschlagen habe: Schnellere Verfahren, schnellere Rückführungen und eine verbesserte Koordination zwischen den Ländern. Das Ziel sei es, die irreguläre Migration einzudämmen – gelinge dies, könne auch die Schweiz davon profitieren.
Am Ende entscheidet die Stimmbevölkerung
Gleichzeitig betont der Asylminister, dass es «mit grosser Wahrscheinlichkeit» zu einem Referendum kommen werde. Jans ist allerdings zuversichtlich, dass er die Kritiker aus seinen eigenen Reihen überzeugen werden könne: «Ich kann auch gegenüber Parteien oder Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen, diesen Pakt sehr gerne und gut verteidigen.»
Im Falle eines negativen Volksentscheides werde die Schweiz den Schengenraum verlassen und das Dublin-Abkommen künden müssen: Dann werde es für Asylbewerber in Europa zwei Adressen geben, um Asyl zu beantragen – die EU und die Schweiz. Dies würde zu erheblicher zusätzlicher Migration führen, warnt der Asylminister.