Muss Roger Köppel bald auf Immunität verzichten?
Die Strafverfolgung von Nationalrat Roger Köppel (SVP) soll ermöglicht werden, indem wohl seine Immunität fällt. Die Bundesstaatsanwaltschaft will ermitteln.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Immunitätskommission hat die Aufhebungen der Immunität von zwei Nationalräten beraten.
- «Weltwoche»-Chef Roger Köppel (SVP/ZH) soll seine Immunität verlieren.
- Falls die Rechtskommission des Ständerats zustimmt, wird er strafrechtlich verfolgt.
- Fabian Molina (SP/ZH) kommt jedoch nach seiner Demo-Teilnahme mit einem blauen Auge davon.
SVP-Nationalrat Roger Köppel soll strafrechtlich verfolgt werden können. Dafür setzt sich die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) ein. Die Bundesanwaltschaft kann der Anzeige der aussenpolitischen Kommission gegen den «Weltwoche»-Chef nachgehen, wenn die Ständeratskommission zustimmt.
Der Entscheid in der Kommission fiel mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung. Dies sagte Kommissionspräsidentin Aline Trede (Grüne/BE) vor den Medien in Bern.
Roger Köppel plauderte Ende März in seinem Video-Blog über die Beschlagnahmung von Schweizer Uhren in Russland. Die APK geht davon aus, dass er die Informationen aus Dokumenten hatte, die dem Kommissionsgeheimnis unterstehen.
Die APK zeigte Köppel an, die Bundesanwaltschaft stellte prompt das Gesuch um Aufhebung der Immunität. Nun hat das von Nationalrätin Aline Trede (Grüne) präsidierte Nationalrats-Gremium diesem stattgegeben.
Nationalräte sind geschützt gegen Strafverfolgung durch Behörden, wenn eine umstrittene Tätigkeit mit ihrem Amt zusammenhängt. Damit dennoch ermittelt werden kann, muss die Immunitätskommission dazu grünes Licht geben.
Auch Aufhebung der Immunität von Fabian Molina beantragt
Das geschieht äusserst selten – etwa bei alt Bundesrätin Elisabeth Kopp. Am Mittwoch beschäftigte sich das neunköpfige Gremium aber gleich mit zwei prominenten Fällen. Sowohl gegen SVP-Haudegen Roger Köppel sowie SP-Hansdampf Fabian Molina sollten Ermittlungen erlaubt werden.
Bei Fabian Molina sieht die Sachlage jedoch anders aus. Der Zürcher SPler hatte an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen. Daraufhin stellte die Zürcher Staatsanwaltschaft das Gesuch, ermitteln zu dürfen. Molina behält aber seinen Schutz, so der Entscheid der Immunitätskommission.
In den Augen der Mehrheit steht nämlich Molinas Teilnahme an der Kundgebung nicht mit dessen Funktion als Nationalrat in Verbindung. Mit 6 zu 2 Stimmen trat das Gremium deshalb nicht auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität ein.
Sicher ist: Bevor Köppels Immunität wirklich aufgehoben wird, muss im Anschluss auch die Rechtskommission des Ständerats zustimmen. Diese wird voraussichtlich an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung vom 30. Juni und 1. Juli über den Fall entscheiden.
Allerdings dürfte es in beiden Fällen sowieso schwierig werden, die Nationalräte am Ende tatsächlich vor einem Gericht schuldig zu sprechen.