SRG-Mitarbeiter dürfen sich auf Twitter wehren

Bisher galt für SRG-Mitarbeiter Zurückhaltung: in den Sozialen Medien durften sie sich im Prinzip nur in Absprache mit Vorgesetzten zu SRG-relevanten Themen äussern. Im Abstimmungskampf zur No-Billag-Initiative sieht sich die SRG-Geschäftsleitung gezwungen, die hauseigenen Regeln zu lockern.

Mehr Freiheiten, aber keine Kampagnen: Die SRG ändert die Regeln für Ihre Mitarbeiter auf Twitter & Co. - Twitter

Das Wichtigste in Kürze

  • SRG-Mitarbeiter sollen freier auf Twitter & Co. argumentieren dürfen.
  • Damit sollen sie sich gegen Angriffe wegen der No-Billag-Initiative besser verteidigen können.

Bisher galten restriktive Regeln für SRG-Mitarbeiter, wenn «SRF-Mitarbeitende ihre Arbeit, das Unternehmen oder das Programm auf privaten Websites oder in sozialen Netzwerken explizit zum Thema machen». Das musste zwingend mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden. Jetzt werden diese Regeln gelockert, schreibt die «Medienwoche».

Die Leistungen der SRG können ab sofort frei von den Mitarbeitern online thematisiert werden. Damit gibt die SRG in einem heiklen Moment die Zügel aus der Hand: Die Abstimmungs-Kampagne zur No-Billag-Initiative läuft bereits heiss. Jetzt können sich Sendungsmacher auf Twitter, Facebook & Co. wehren, wenn ihre Leistung angegriffen wird.

Kein Freipass

Private Kampagnen gegen «No Billag» seien aber nicht erlaubt. Explizite Abstimmungsempfehlungen dürfen die SRG-Angestellten weiterhin keine machen. Und so theoretisch auch den Hashtag #NeinzuNoBillag auch nicht mehr verwenden. Genau das hatten bereits einige Exponenten bis jetzt getan.

Offiziell begründet die SRG die Lockerung der Vorschriften mit der unangenehmen Situation, in der sich ihre Mitarbeiter befänden. SRG-Mediensprecher Daniel Steiner schreibt gegenüber der «Medienwoche»: «Viele Mitarbeitende der SRG, deren Arbeitsplätze durch die No-Billag-Initiative bedroht sind, wollen nicht schweigen angesichts der Fragen, mit denen sie sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld konfrontiert.»