Bund und Länder gründen «Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz»
Mit einem «Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz» wollen Bund und Länder die Krisenvorsorge und -reaktion in Deutschland verbessern.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Einrichtung soll schnellere Reaktion bei Krisen ermöglichen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern unterzeichneten am Donnerstag bei ihrer Konferenz in Würzburg eine Verwaltungsvereinbarung zur Gründung der neuen Einrichtung. Faeser sprach von einem «Meilenstein».
«Angesichts der Corona-Pandemie, der Flutkatastrophe des vergangenen Jahres und künftiger Klimafolgen sowie nun angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine müssen wir unsere Lehren ziehen und den Bevölkerungsschutz deutlich verstärken», erklärte die Bundesinnenministerin. «Gefahren wie etwa durch Hochwasser machen nicht an Ländergrenzen halt.» Nötig sei daher «ein kooperatives, eng abgestimmtes Vorgehen im Bevölkerungsschutz».
Im Kompetenzzentrum, das beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn eingerichtet wird, würden «die Expertinnen und Experten von Bund und Ländern an einen Tisch» geholt und so «Kapazitäten und Know-how» gebündelt. Zur Arbeit des Zentrums gehörten auch «die Entwicklung von Krisenszenarien, die kritische Evaluierung der Bewältigung bisheriger Krisen und das geplante bundesweite umfassende Lagebild». All das werde dazu beitragen, «dass wir im Krisenfall gemeinsam, schnell und effizient reagieren können», erklärte Faeser.
Laut ihrem Ministerium werden im Kompetenzzentrum zunächst zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bund und Ländern zusammenarbeiten. Unterstützt werden sie durch eine elfköpfige Geschäftsstelle.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), der bayerische Ressortchef Joachim Herrmann (CSU), sprach von einer «zukunftsweisenden Kooperationsplattform», die den Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland stärke. «Insbesondere die schrecklichen Katastrophen der vergangenen Jahre verdeutlichen die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für den Bevölkerungsschutz.»