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Baselbieter Tempo-30-Initiative des TCS kommt vors Volk

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Das Baselbieter Stimmvolk kann über die TCS-Volksinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» abstimmen.

Tempo 30
Eine Tempo-30-Zone. (Symbolbild) - Nau.ch

Der Landrat hat am Donnerstag mit 58 zu 24 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Initiative für teilgültig erklärt. Zuvor waren bei der Frage nach der Rechtsgültigkeit mehrere Gutachten zu verschiedenen Schlussfolgerungen gekommen. FDP, Mitte und SVP sprachen sich geschlossen für die Teilgültigkeit aus.

Die SP sowie Teile der Grünen/EVP und GLP waren dagegen. Ein Änderungsantrag der SP, die Initiative für rechtsungültig zu erklären, wurde mit 55 zu 28 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Der Initiativtext sieht vor, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptstrassen nur verfügt werden kann, «sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt».

Kritik an Umsetzbarkeit

Somit sollen also Stimmberechtigte in den Gemeinden nicht nur über Einführung von Tempo 30 auf Gemeinde-, sondern auch Kantonsstrassen entscheiden können. Genau das warf viele juristische Fragen auf. Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) kritisierte vor der Schlussabstimmung im Landrat, dass die formulierte Initiative Probleme bei der Umsetzung bereite.

«Es handelt sich um eine Volksinitiative, die auch in den Augen der Gutachter nicht halten kann, was sie verspricht». SP-Fraktionssprecherin Simone Abt war der Ansicht, dass das Volk mit diesem Text «verschaukelt» werde: «Das Volk sollte auch wissen, worüber es abstimmt und das tut es mit dem Wortlaut der Initiative nicht».

FDP unterstützt Teilgültigkeit

FDP-Fraktionssprecher Alain Bai hingegen stützte sich auf das Obergutachten zur Rechtsgültigkeit der Initiative und betonte, dass die Umsetzung des Anliegens im bestehenden Rechtsrahmen möglich sei. Sein Fraktionskollege Marc Schinzel fügte an, eine Initiative könne nur dann als ungültig erklärt werden, wenn eine offensichtliche Rechtsungültigkeit vorliege. Hier müsse der Grundsatz «im Zweifel für das Volk» gelten.

Bei dieser Debatte wurde auf mehrere juristische Auslegeordnungen Bezug genommen. Die Baselbieter Regierung kam gestützt auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Andreas Stöckli zum Schluss, dass die Initiative gegen Bundesrecht verstosse.

Gegensätzliche Gutachten

Die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats (JSK) liess daraufhin ein Obergutachten von Rechtswissenschaftler Felix Uhlmann erstellen. Dieses kam zu einem anderen Fazit und stufte die Initiative als teilgültig ein.

Uhlmann stufte einzig einen Passus in der Übergangsbestimmung mit einer rückwirkenden Abstimmung über bereits bestehende Tempo-30-Zonen in den Gemeinden als «kritisch» ein, daher die Teilgültigkeit.

Die Sektion beider Basel des Touring Club Schweiz (TCS) hatte die Initiative lanciert und mit rund 10'000 Unterschriften eingereicht. In einer Medienmitteilung vom Donnerstag schreibt der TCS, er freue sich darüber, dass schlussendlich das Stimmvolk entscheiden werde, «ob in Zukunft mehr Demokratie bei Tempo 30 auf Hauptstrassen gewünscht ist».

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