Basler Regierung unter Druck: Familienarmut im Fokus

Der Basler Grosse Rat hält an der Einführung von Familien-Ergänzungsleistungen fest, trotz Skepsis der Regierung.

Eine Familie. (Symbolbild) - sda - Keystone/dpa/Christoph Reichwein

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch in der Zweitbehandlung an der Einführung von Familien-Ergänzungsleistungen in der Armutsbekämpfung festgehalten. Die Regierung zeigte sich skeptisch, weil dadurch das bestehende und funktionierende System der Sozialhilfe komplett überarbeitet werden müsste.

Im Gegensatz zu rein finanziell begründeten Ergänzungsleistungen baue das bestehende System der Sozialhilfe auf individualisierte Hilfeleistungen auf, bei denen die Integration in die Arbeitswelt eine grosse Rolle spiele, sagte Wirtschafts- und Sozialdirektor Kaspar Sutter (SP). Ganz wollte er sich der Forderung aber nicht verschliessen; so plädierte er für eine Überweisung in Form eines weniger verbindlichen Anzugs.

Motionär beharrt auf verbindlicher Motion

Motionär Oliver Bolliger vom Grün-Alternativen Bündnis befürchtete, dass sich die Regierung damit an den Grundforderungen vorbeistehlen werde und beharrte auf einer verbindlichen Form des Vorstosses. Das bestehende Angebot reiche nicht aus, um Familien und Alleinerziehende vor Armut zu schützen und sie von der Sozialhilfe abzulösen. Bei Familienarmut solle deshalb ein System greifen, das sich formal nach den Ergänzungsleistungen zu IV und AHV ausrichte.

Bolliger erklärte, dass die Kantone Genf, Tessin, Solothurn und Waadt vielversprechende Erfahrungen mit Familien-Ergänzungsleistungen gemacht hätten. - Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

Die Kantone Genf, Tessin, Solothurn und Waadt hätten vielversprechende Erfahrungen mit Familien-Ergänzungsleistungen gesammelt, erklärte Bolliger.

FDP, LDP und SVP sprachen sich grundsätzlich gegen die Forderungen des Vorstosses aus. Die Mehrheit des Rats stellte sich aber hinter die Idee und überwies mit 57 zu 33 Stimmen die Motion als verbindlichen Auftrag an die Regierung. Diese muss nun bis in zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten.