Berner Regierung gegen Schusswaffen-Ausbildung an den Schulen

Der Berner Regierungsrat lehnt eine Motion zur obligatorischen Schusswaffenausbildung für alle Neuntklässler ab.

Eine Patrone liegt neben einer Schusswaffe (Symbolbild). - Pixabay

Der Berner Regierungsrat will nicht, dass künftig alle Neuntklässler mit Schweizer Pass eine obligatorische Schusswaffen-Ausbildung absolvieren müssen. Er lehnt eine entsprechende Motion aus SVP-Reihen ab, wie aus der am Montag veröffentlichten Antwort hervorgeht.

In Europa herrsche Krieg, machen die Grossräte Nils Fiechter und Thomas Fuchs geltend. Es sei deshalb «von immenser Wichtigkeit, dass sich unser Volk im äussersten Ernstfall selbst verteidigen kann – auch ohne Vorhandensein militärischer Grundausbildungen». Zudem sei es wichtig, dass Jugendliche – unabhängig vom Geschlecht – möglichst früh den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen erlernten.

Die obligatorische Grundausbildung solle grundlegendes Wissen über den sicheren Umgang mit Schusswaffen vermitteln. Mögliche Kursinhalte seien Waffenkunde, Sicherheitsregeln sowie rechtliche Aspekte und praktische Übungen. Dabei sollten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit zum Schiesstraining unter Aufsicht erhalten.

Motion fordert Jungschützenkurse

Ebenfalls obligatorisch werden soll laut der Motion die Absolvierung eines Jungschützenkurses. Zugelassen sind dazu gemäss eidgenössischer Schiessverordnung Schweizerinnen und Schweizer ab dem Jahr, in dem sie das 15. Altersjahr vollenden.

Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss ab. Beide geforderten Obligatorien stellten «keine inhaltlich adäquaten Lösungsansätze» dar, und sie seien weder politisch noch gesellschaftlich mehrheitsfähig. Zudem stellten sich organisatorische und finanzielle Fragen.

Ausbildung an Schulen nicht umsetzbar

So müssten jährlich Tausende Schülerinnen und Schüler an den bernischen Volksschulen durch qualifizierte Personen an Schusswaffen ausgebildet werden. Dies könnte nicht durch die Lehrpersonen wahrgenommen werden.

Die waffenspezifische Grundausbildung solle weiterhin im Rahmen von ausserschulischen Jungschützenkursen und in der Rekrutenschule erfolgen, findet der Regierungsrat. Das Anliegen der Motionäre falle ohnehin in den abschliessenden Zuständigkeitsbereich der Regierung.

Würde der Grosse Rat den Vorstoss überweisen, hätte der Regierungsrat demnach einen recht grossen Spielraum bei der Umsetzung.