Menschenrechtsgericht: Sperre von Platini rechtmässig

Die vierjährige Sperre des ehemaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini war einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge rechtmässig.

Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte sieht die Sperre gegen Michel Platini als rechtmässig an. Foto: Francois Mori/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Platini hatte gegen seine Sperre eine Beschwerde gegen die Schweiz eingelegt.

Das Gericht in Strassburg lehnte eine entsprechende Beschwerde Platinis ab. Angesichts der Schwere des Fehlverhaltens von Platini erschien die Strafmassnahme nicht übertrieben oder willkürlich, wie der EGMR erklärte.

Platini hatte gegen seine Sperre eine Beschwerde gegen die Schweiz eingelegt. Sie richtete sich gegen die Sanktionsverfahren des Fussball-Weltverbands FIFA und den Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofs Cas in Lausanne.

Der heute 64-Jährige habe die Möglichkeit gehabt, die Entscheidung anzufechten und Argumente zu seiner Verteidigung vorzubringen, erklärte der EGMR. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist endgültig.

Den Gerichtsunterlagen zufolge hatte Platini in der Sperre eine Verletzung mehrerer Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention gesehen. Platini sah demnach das Recht auf ein faires Verfahren und die in Artikel 8 des Übereinkommens festgelegten Freiheit, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, verletzt.

Im Jahr 2015 war Platini gemeinsam mit FIFA-Präsident Sepp Blatter zunächst für acht Jahre für alle Fussball-Aktivitäten gesperrt worden. Grund war eine dubiose Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken, die der frühere Präsident der Europäischen Fussball-Union 2011 von Ex-FIFA-Chef Joseph Blatter erhielt.

Platini und Blatter hatten stets argumentiert, es habe sich bei dem Geld um eine verspätete Gehaltszahlung für Beratertätigkeiten gehandelt. Auch der frühere FIFA-Chef wurde deshalb gesperrt. Die Sperre für Platini wurde nach einem Richterspruch des Internationalen Sportgerichtshofs Cas dann auf vier Jahre reduziert.

Die FIFA habe die Entscheidung des Gerichtshofs zur Kenntnis genommen, hiess es in einer Mitteilung. Der Weltverband besteht demnach weiterhin auf eine Rückzahlung der zwei Millionen Schweizer Franken von Platini. Diese seien zu Unrecht gezahlt worden.