Märchenstunde mit der SP
Am 13. Februar 2022 stimmt die Schweiz über die Änderung der Stempelabgaben ab. Dabei geht es um die Abschaffung der Emissionsabgabe.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 13. Februar 2022 stimmen wir über die Abschaffung der Emissionsabgabe ab.
- Die Gegner sprechen von «Steuerbschiss» und von einem Geschenk an die Grosskonzerne.
- Die von der Emissionsabgabe betroffenen Unternehmen sind bis zu 90 Prozent KMUs.
Die Emissionsabgabe hat mit der Mehrwertsteuer, geschweige denn mit der Finanzbranche, nichts am Hut. Die SP verbreitet Märchen und der Schweizerische Gewerbeverband sgv räumt damit auf.
Märchen 1: Der Finanzplatz und die Mehrwertsteuer
Im Abstimmungsbüchlein schreibt die SP: «[S]o sind Finanzdienstleistungen grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit». Dass diese Aussage falsch ist, kann in den Publikationen der ESTV nachgelesen werden. Laut diesen unterliegen die von der SP prominent erwähnten «Dienstleistungen» eben doch grundsätzlich der Mehrwertsteuer. Diese fällt vor allem bei Dienstleistungen wie der Anlageberatung, Depotverwaltung oder im Treuhandgeschäft an. Die SP würde endlich gut daran tun, sich mit den Fakten vertraut zu machen.
Märchen 2: Abstimmung über die Stempelsteuer
Seit Lancierung des Referendums gegen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital spricht die SP in irreführender Weise von der "Abschaffung der Stempelsteuer". Bei der Abstimmung am 13. Februar 2022 handelt es sich aber nur um den kleinsten Teil der Stempelsteuer. Dies wird von den Referendumsführern bewusst ausgeblendet. Dass durch die Abschaffung der Emissionsabgabe Unternehmen dank genügend Eigenkapital krisenresistenter gemacht werden und dadurch Arbeitsplätze gesichert werden können, verschweigt die SP – denn dies passt nicht in ihre Märchenstunde.
Märchen 3: Finanzinstrumente und die Stempelsteuer
Die SP behauptet, dass bei einem JA eine weitere Steuer für Finanzinstrumente abgeschafft und somit der Finanzplatz profitieren würde. Dabei vergisst sie, dass Finanzinstrumente (z.B. Aktien) nichts mit der Emissionsabgabe zu tun haben. Die Emissionsabgabe betrifft jede Schaffung und Erhöhung von Eigenkapital (ab CHF 1 Mio.). Das gilt insbesondere auch für GmbHs und sogar Genossenschaften, die gar keine Aktien herausgeben (können). Selbst bei Aktiengesellschaften wird Eigenkapital nicht zwingend durch die Ausgabe von Aktien geschaffen, sondern auch durch die Umwandlung von Gewinnen. Davon abgesehen werden nur die wenigsten Aktiengesellschaften an der Börse gehandelt und haben somit auch nur am Rande etwas mit der Finanzbranche zu tun.
Wenn es um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital geht, erzählt die SP reihenweise Märchen. Die Fakten sprechen aber für sich: Die Emissionsabgabe ist ein alter Zopf, der abzuschneiden ist. Stimmen Sie deshalb am 13. Februar JA zur Änderung der Stempelabgaben.