Coronavirus: Diese Bussen gelten ab dem 1. Februar 2021
Das Wichtigste in Kürze
- Für Verstösse gegen Corona-Massnahmen gibt es neu Ordnungsbussen.
- Damit sollen Maskensünder und Co. gleich unmittelbar bestraft werden.
- Nau.ch klärt auf, wann welche Bussen ausgesprochen werden.
Wer sich in der Schweiz nicht an die Maskenpflicht oder andere Corona-Massnahmen hält, wird ab dem 1. Februar gebüsst.
Diese Massnahme im Kampf gegen das Coronavirus hat der Bundesrat am Mittwoch vor den Medien erklärt. Gemäss der neuen Verordnung betragen die Ordnungsbussen je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken.
Coronavirus: 100 Franken Busse für Maskensünder
Bereits im November hatte der Bundesrat die Bussen angekündigt und die entsprechenden Anpassungen beim Covid-19-Gesetz dem Parlament vorgeschlagen. Dieses hat im Dezember der Gesetzesänderung wegen des Coronavirus zugestimmt. Nun werden die neuen Regeln ab dem 1. Februar rechtskräftig.
Gebüsst werden kann so neu etwa, wer an einer Haltestelle, im öffentlichen Verkehr oder in den Bahnhöfen keine Maske trägt. Wer gegen die Maskenpflicht verstösst muss neu mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken rechnen.
Private Veranstaltungen können teuer werden
Auch die Durchführung einer privaten Veranstaltung kann neu mit einer Busse geahndet werden. Organisatoren einer unzulässigen privaten Veranstaltung müssen mit einer 200-fränkigen Busse rechnen. Wer an der Veranstaltung teilnimmt, kann ebenfalls mit 100 Franken gebüsst werden.
Eine zehnköpfige Geburi-Party kann so also schnell teuer werden. Für die neun Party-Teilnehmer gäbe es je 100 Franken Busse, für den Veranstalter sogar 200 Franken. 1100 Franken Gesamtbusse wäre die Folge!
Auch wer sich im öffentlichen Raum in einer Menschenansammlung von mehr als 5 Personen aufhält, kommt nicht ungestraft davon. 50 Franken Busse gibt es fürs Missachten dieser Corona-Massnahme.
Können Sie die neue Bussenverordnung des Bundesrats nachvollziehen?
Zudem können neu auch Hotelgäste gebüsst werden. Wer die Sitzpflicht in Restaurations- und Barbetrieben missachtet, kann mit 100 Franken gebüsst werden.