Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat Nenzlingen veröffentlicht am 21. Dezember 2018 aktuelle Neuigkeiten.

Der Neujahrsapéro macht eine Pause
Der Neujahrsapéro hat sich in den vergangenen Jahren in der Gemeinde zu einer schönen Tradition entwickelt und zu einem gut besuchten Anlass. Damit er aber nicht langweilig wird, wird der Anlass seit 2016 neu im 2-Jahresrythmus durchgeführt. Der nächste Neujahrsapéro findet somit im Jahr 2020 statt. Wir freuen uns, Sie dann wieder willkommen zu heissen.
Projekt Gesamtmelioration Blauen-Teilgebiete Nenzlingen: Finanzplan Neuvermessung
Beim Projekt Gesamtmelioration Blauen wird der Unternehmer (Ingenieurbüro BSB + Partner AG) bei der Neuvermessung anders als beim sonstigen Projekt dem Kanton Rechnung stellen. Die entsprechenden Kostenanteile werden anschliessend den Gemeinden Blauen und Nenzlingen und dem Bund gemäss Finanzplan weiter belastet.
Die Gesamtkosten der Neuvermessung für die Gemeinde Nenzlingen belaufen sich gemäss Finanzplan auf CHF 9'573.45, der Gemeindeanteil beläuft sich auf CHF 4'870.05 (66% des Gesamtbetrags). Aus dem Finanzplan ist ersichtlich, dass die Gemeinde Nenzlingen in den Jahren 2019 bis 2021 je eine Rechnung über CHF 1'623.35 erhält. Verschieben sich die Arbeiten zur definitiven Neuzuteilung, werden sich die Zahlungen entsprechend verschieben. Die Kosten für die Neuvermessung können mit den von der Gemeindeversammlung bewilligten Projektkrediten finanziert werden.
Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat
Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain, Sissach, hat gestützt auf die Beitragszusicherung und die eingereichten Projektunterlagen mit Datum vom 1.11.2018 die Schlussabrechnung für das Projekt erstellt. Die für die Schlusszahlung beantragten beitragsberechtigten Kosten belaufen sich auf CHF 77'512.45. Die Schlussabrechnung fällt um knapp 45% tiefer aus als offeriert, da einige Wege aus dem Projekt gestrichen wurden.
Die Gesamtkosten der ausgeführten Arbeiten liegen minim höher als offeriert. Da diese Abweichung innerhalb von +10/-10% liegt, kann das Projekt gemäss der Zusicherung für die sanierten Wege pauschal abgerechnet werden. Der Gemeinde Nenzlingen werden gemäss Abrechnung vom 1. November 2018 folgende Beiträge gutgeschrieben:
- Beitrag Bund (30% der beitragsberechtigten Kosten): CHF 23'254.00
- Beitrag Kanton (15% der beitragsberechtigten Kosten): CHF 11'627.00
- Beitrag Gemeinde (15% der beitragsberechtigten Kosten): CHF 11'627.00
- Meliorationsbeiträge total CHF 46'508.00
PostAuto-Rückerstattungen Gemeindeanteile
Wie aus den Medien bekannt ist, hat die PostAuto AG in den Jahren 2007-2018 durch unrechtmässige Umbuchungen zu hohe Abgeltungen erhalten. Auch der Kanton BL ist von diesen Vorgängen betroffen. Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young AG haben die Umbuchungsvorgänge zwischenzeitlich untersucht und die Rückerstattungsbeiträge ermittelt. Gemäss den Berechnungen erhält der Kanton BL eine Rückerstattung von gesamthaft CHF 2'193'134.45. Davon entfallen CHF 104'535.30 auf die basellandschaftlichen Gemeinden, die sich bis 2009 mit 50% an den ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs beteiligt haben. Für die Gemeinde Nenzlingen ergibt sich eine Rückerstattung von CHF 83.10. Die Gemeinde Nenzlingen hat darüber hinaus weitere Leistungen bei Postauto AG bestellt (Zusatzkurse auf der Linie 119). Im sogenannten Auftragsverkehr kam es ebenfalls zu überhöhten Abgeltungen an die PostAuto AG. Auch diese Vorkommnisse wurden von den Wirtschaftsprüfern nachvollzogen und die geschädigten Gemeinden (u.a. Nenzlingen) sowie die zu viel erhaltenen Abgeltungen ermittelt. Für die Gemeinde Nenzlingen ergibt sich daraus eine zusätzliche Rückerstattung von CHF 4'277.60 (Zeitraum 2007 bis 2018). Die Gemeinde Nenzlingen hat sich mit den genannten Rückerstattungen von insgesamt CHF 4’360.70 per Saldo aller Ansprüche für einverstanden erklärt und dies der Bau- und Umweltschutzdirektion BL schriftlich bestätigt. Der Gemeinderat wird sich dafür einsetzen, dass beim Kostenverteiler für die von den Gemeinden Blauen, Dittingen, Nenzlingen und Zwingen finanzierten Zusatzkurse ein gerechterer Kostenverteiler, bei dem sich auch der Kanton stärker als bisher an den Kosten beteiligt, definiert werden kann.