Alkohol- und Tabaktestkäufe zeigen Wirkung

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Bern Nord,

Ende August 2018 wurden bei elf Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt. Nur in einer Verkaufsstelle wurde ein Verstoss festgestellt.

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Alkohol- und Tabaktestkäufe dienen einerseits zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, andererseits können Testkaufergebnisse dazu genutzt werden, breite Bevölkerungsgruppen für das Thema Jugendschutz zu sensibilisieren. In Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle Jugendschutz wurden in der Gemeinde Zuzwil bereits zum dritten Mal Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt.

Regelmässige Kontrolle

An Jugendliche unter 16 Jahren dürfen kein Alkohol und keine Tabakwaren verkauft werden. Zudem ist der Verkauf von Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige verboten. Die durchgeführten Alkoholtestkäufe zeigen Wirkung und die Verkaufsstellen, welche gegen den Jugendschutz verstossen, werden immer weniger. Die regelmässig durchgeführten Testkäufe tragen zu diesem verbesserten Ergebnis bei. Die Testkäufe sollen als verhältnismässig faire und wirksame Massnahme zur Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen gestärkt werden.

Ergebnisse Testkäufe

Bei den Testkäufen wird überprüft, ob die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich Alkohol- und Tabakverkauf eingehalten werden. Bei zehn von elf Testkäufen handelten das Service- sowie das Verkaufspersonal vorbildlich: Sie verlangten beim Kauf einen Ausweis und wiesen die Jugendlichen anschliessend darauf hin, dass der Alkohol bzw. Tabak nicht verkauft werde. In einem Betrieb zeigte das Verkaufspersonal Unsicherheiten bezüglich der Altersgrenze, obwohl der Ausweis verlangt wurde. Die Verkaufsstellen wurden über die Testergebnisse informiert. Im Jahr 2017 hatten sich noch drei Betriebe nicht an die Bestimmungen gehalten.

Schulung auf jalk.ch

Mit der Online-Schulung auf «jalk.ch» kann das Verkaufspersonal schnell und unkompliziert geschult werden. Die Schulung zum Thema «Jugendschutz: Alkohol für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften » dauert 20 Minuten, thematisiert die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen und vermittelt Tipps für die Umsetzung in der Praxis. Das kantonale Amt für Gesundheitsvorsorge empfiehlt diese Online-Schulung.

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Thomas Marti