Stadt Zürich

Bezahlbare Gewerberäume für KMUs bleiben erhalten

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Günstige Gewerberäume für kleine Betriebe wie Schneidereien oder Lebensmittelgeschäfte soll es in Zürich auch künftig geben. Der Stadtrat hat den zweiten Teil der Umsetzung der Initiative «Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume in der Stadt Zürich» zuhanden des Gemeinderats verabschiedet.

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Konkret legt der Stadtrat dem Parlament eine Verordnung zur Vermietung von Gewerberäumen vor, wie er am Dienstag mitteilte. Sie dient als Grundlage für die Vermietung von günstigen Räumen an kleingewerbliche Betriebe.

Zudem sollen 27 für solche Vermietungen geeignete Liegenschaften mit insgesamt 157 Gewerberäumen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen werden. Der grösste Teil davon liegt im Kreis 5.

Bei zwölf dieser Liegenschaften beträgt der Buchwert mehr als zwei Millionen Franken. Deshalb ist der Gemeinderat für die Übertragung zuständig. Die restlichen 15 Liegenschaften kann der Stadtrat in eigener Kompetenz übertragen.

Wichtige Betriebe fürs Quartier

Die «Verordnung über Grundsätze der Vermietung von stadteigenen Gewerberäumen» (VGVG) setzt die Bestimmung aus der Gemeindeordnung um, wonach «preisgünstige Gewerberäume für ertragsschwaches, förderungswürdiges Kleingewerbe durch die Stadt Zürich gezielt zur Verfügung gestellt werden». Dies gilt auch für Vermietungen an gemeinnützige oder kulturelle Institutionen.

Als förderungswürdig definiert die VGVG Betriebe mit maximal 49 Vollzeitstellen, «die ein quartierbezogenes oder stadtweites Versorgungsbedürfnis nach Waren oder Dienstleistungen abdecken und deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt».

Und als ertragsschwach gilt ein Betrieb, wenn im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln wie Zeit, Geld, Arbeitskraft, Rohprodukte und so weiter üblicherweise nur ein geringer Ertrag erzielt werden kann. Gemeint ist damit eine Ertragsschwäche, die typisch ist für bestimmte Branchen oder Betriebsarten, nicht die individuelle Ertragsschwäche eines einzelnen Betriebs.

Beispiele dafür sind Schneidereien und Nähateliers, Lebensmittelgeschäfte, Buchhandlungen, Schuhmachereien, Kunsthandwerksbetriebe oder Veloreparaturwerkstätten. «Mit ihren Angeboten sichert die Stadt unter anderem die Quartierversorgung und fördert gleichzeitig die Vielfalt», wird Finanzvorstand Daniel Leupi (Grüne) in der Mitteilung zitiert.

Auch bei der Vermietung an solche Betriebe soll die Kostenmiete aber grundsätzlich nicht unterschritten werden. Das heisst, die Mietzinse werden nicht mit Blick auf Gewinnmaximierung festgelegt, sondern müssen einfach die Kosten decken. Damit ist es der Stadt möglich, ohne Subventionen - und somit ohne dafür Steuergelder auszugeben - vergleichsweise günstigen Gewerberaum anzubieten.

Gewerberäume in Liegenschaften des Finanzvermögens werden weiter zu marktüblichen Mietzinsen vermietet. Dazu zählen Gewerbemietobjekte in Einkaufszentren («ShopVille», «Lochergut»), an gut frequentierten Einkaufsstrassen (Werdmühleplatz) oder in Liegenschaften, die sich wegen ihrer Grösse oder Ausgestaltung nicht für eine kleingewerbliche Nutzung eignen (Globus-Provisorium).

Bisherige Praxis als Vorbild

Sowohl mit der Übertragung von 27 Liegenschaften ins Verwaltungsvermögen als auch mit der neuen VGVG orientiert sich der Stadtrat an der bisherigen Praxis. Diese stützt sich auf die Vorgaben der noch geltenden Vermietungsverordnung aus dem Jahr 1995. Dort heisst es: «Bei der Vermietung von Geschäftsräumen wird Betrieben, die der Quartierversorgung dienen, sowie gemeinnützigen oder kulturellen Institutionen angemessen Priorität eingeräumt.»

Gleichzeitig mit dem Antrag zum Erlass der neuen Verordnung zur Vermietung von Gewerberäumen hat die städtische Liegenschaftenverwaltung die Gewerbestrategie «Gewerbe für unsere Quartiere» erarbeitet. Somit gibt es eine Leitlinie, nach der Gewerbeobjekte in städtischen Liegenschaften und auf städtischem Land nachhaltig zu vermieten und zu bewirtschaften sind.

Volksinitiative aus dem Jahr 2010

Auslöser der 2010 angenommenen Volksinitiative «Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume in der Stadt Zürich» bildete die Vorgabe des Kantons, dass Einzelwohnliegenschaften periodisch neu bewertet werden müssen.

Das hatte zu einer markanten Aufwertung und damit grundsätzlich zu höheren Mieten geführt. Um die Initiative und die daraus hervorgegangene Bestimmung in der Gemeindeordnung umzusetzen, wurden die Einzelwohnliegenschaften - mit Ausnahme einiger spezieller Wohnobjekte - auf den 1. Januar 2017 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen; damit entfallen die Neubewertungen. Die städtischen Wohnsiedlungen waren davon schon vorher ausgenommen.

Die Übertragung ins Verwaltungsvermögen betraf nicht nur rund 2500 Wohnungen, sondern auch gut 400 Gewerberäume in Einzelliegenschaften. Ebenfalls im Verwaltungsvermögen werden knapp 100 Gewerberäume in Wohnsiedlungen geführt. Dazu sollen nun weitere 157 Gewerberäume in 27 städtischen Kleingewerbeliegenschaften ins Verwaltungsvermögen übertragen werden, die sich noch im Finanzvermögen befinden.

-Mitteilung der SDA (mba)

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